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Mediaagenturen:
Haribo-Urteil: BGH lässt Revision gegen Mediaplus zu

Der Bundesgerichtshof bringt die Auseinandersetzung zwischen Haribo und der Mediaagentur Mediaplus wieder ins Rollen. Er lässt eine Revision im Verfahren des Süßwarenherstellers zu.

Text: Judith Pfannenmüller

17. Februar 2016

Mit Beschluss vom 28. Januar hat der Bundesgerichtshof entschieden, die Revision im Fall Haribo gegen seine ehemalige Mediaagentur Mediaplus zuzulassen und damit die Nichtzulassungsbeschwerde des Süßwarenherstellers positiv beschieden. 

Unter dem Aktenzeichen  III ZR 282/14 wird nun ein Fall noch einmal aufgerollt, der von einiger Brisanz für die werbungtreibende Wirtschaft ist. Haribo hatte Media­plus verklagt, weil die Kölner der Meinung waren, Mediaplus habe ihnen Rabatte vorenthalten, die die Agentur über ihre Einkaufsholding Magna Global Media Plus (MGMP) erwirtschaftet hatte. Der Senat des OLG München hatte im August 2014 die Klage des Süßwarenherstellers Haribo gegen die Serviceplan-Tochter Media­plus abgewiesen – und eine Revision nicht zugelassen. 

Magna Global bündelt neben Media­plus auch die Einkaufsvolumina der Kunden von Initiative Media und Universal McCann und erhält für die gebündelten Kunden-Werbegelder in Milliardenhöhe zusätzliche Rückvergütungen wie Freispots von den Vermarktern der Medien. Media­plus war der Ansicht, dem Kunden alle ihm vertraglich zustehenden Rabatte weitergeleitet zu haben.

Dieser Auffassung war das OLG München im vergangenen Sommer gefolgt. Haribo hatte es versäumt, zusätzlich einen Vertrag mit der Einkaufsgesellschaft Magna Global abzuschließen und nach Ansicht des Gerichts deswegen auch kein Anrecht auf die Rabatte, hatten die Richter am OLG entschieden.

Dieses Urteil wird nun noch einmal überprüft werden. Ein Termin steht noch nicht fest.


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Autor: Judith Pfannenmüller

ist Korrespondentin für W&V in Berlin. Sie schaut gern hinter die Kulissen und stellt Zusammenhänge her. Sie liebt den ständigen Wandel, den rauhen Sound und die thematische Vielfalt in der Hauptstadt.


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