Es ist der dritte Bereich, in dem die Kommission Google in einem sogenannten "Statement of Objections" unfairen Wettbewerb vorwirft und Änderungen fordert. In den ersten beiden Verfahren, die auf diese Eskalationsstufe kamen, geht es um Shopping-Angebote und das weltweit dominierende Betriebssystem Android. Zu den Shopping-Diensten hieß es jetzt, Google seien weitere Beweismittel und Daten übermittelt worden, die die Vorwürfe der Kommission untermauerten.

Auch das Werbegeschäft untersuchen die Brüsseler Kartellwächter schon seit Jahren. Google wies die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens stets zurück. Am Donnerstag erklärte der Konzern in einer ersten Reaktion: "Wir glauben, dass unsere Innovationen und Produkt-Verbesserungen die Auswahl für europäische Verbraucher vergrößert und den Wettbewerb vorangebracht haben." Man werde die Vorwürfe der Kommission nun prüfen. Der Konzern hat zehn Wochen Zeit für eine Stellungnahme.

Rund 90 Prozent der Google-Umsätze von 74,5 Milliarden Dollar kamen im vergangenen Jahr aus dem Geschäft mit Online-Werbung. Dabei bringen Anzeigen im Umfeld der Internet-Suche nach wie vor das meiste Geld ein. Beim neuen Dachkonzern Alphabet steuerten alle anderen Geschäftsbereiche neben Google nur knapp 450 Millionen Dollar Umsatz bei. Es geht somit um den Kern des Geschäfts des gesamten Konzern.

Die Shopping-Suche war das erste Verfahren, in dem es zu konkreten Vorwürfen der Kommission kam. Im April warf sie dann Google in einem zweiten Verfahren vor, mit der Geschäftspolitik bei Android den Wettbewerb im Smartphone-Markt zu behindern. Sie kritisierte unter anderem, dass Hersteller von Android-Geräten mit integrierten Diensten des Konzerns zwingend auch die Google-Suche und den Web-Browser Google Chrome vorinstallieren müssten. Außerdem biete der Konzern Herstellern und Mobilfunk-Betreibern finanzielle Anreize dafür, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstallierten.

Vestager betonte am Donnerstag, die Kommission gehe auch weiterhin Vorwürfen von Wettbewerbern in Bereichen wie die Reisesuche und Suche nach lokalen Geschäften sowie Kritik von Medienverlagen nach.

Bei EU-Wettbewerbsverfahren drohen in letzter Konsequenz Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Die Kommission startete die erste Wettbewerbsprüfung von Google bereits Anfang 2010. Im Android-Verfahren wurde die Frist für eine Antwort von Google vor wenigen Tagen gerade erst um sechs Wochen bis Anfang September verlängert.

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Autor: W&V Redaktion

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