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Buchhandel:
Urteil: Amazon verstößt gegen Buchpreisbindung

Das Landgericht Wiesbaden sah es als erwiesen an, dass ein Mitarbeiter von Amazon einen wirksamen Kaufvertrag mit einem Buchkäufer abgeschlossen und dabei einen Preisnachlass gewährt hat.

Text: Uli Busch

19. Dezember 2013

Der Versandhändler Amazon muss künftig bis zu 250.000 Euro Strafe zahlen, wenn er erneut die Buchpreisbindung in Deutschland missachtet. Das Landgericht Wiesbaden sah einen Verstoß als erwiesen an und erließ ein entsprechendes Urteil. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte die Klage eingereicht.

Konkret ging es in der Verhandlung um einen besonderen Kundenservice: Ein Käufer hatte ursprünglich vor, ein Buch gebraucht bei Amazon.de über die Marketplace-Plattform zu erwerben, auf der sowohl gewerbliche als auch private Anbieter verkaufen. Weil die Verkäuferin nicht bereit war, dafür eine Rechnung auszustellen, wandte sich der Käufer an den Kundenservice von Amazon, der ihm daraufhin ein verlagsneues Buch zum Preis des gebrauchten Buches verkaufte.

„Amazon ermöglicht alles, ohne Rücksicht auf Gesetze – das scheint die Devise des Versandhändlers zu sein. Der Börsenverein fühlt sich nach dem Urteil bestätigt, weil unserer Klage vom Landgericht Wiesbaden in vollem Umfang entsprochen wurde. Wir prüfen laufend, ob Amazon die Preisbindung einhält“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.


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Autor: Uli Busch

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