Das Urteil des OLG Köln wirkt unmittelbar nur zugunsten des klagenden Springer-Verlages, auf dessen Websites Werbung nicht mehr von Adblock plus ausgesperrt werden darf – jedenfalls wenn Springer die Sicherheitsleistung im Wert von einer Million Euro erbringt. Andere Anbieter sollten jedoch überlegen, ob sie nicht den gleichen Weg wie Springer beschreiten. Mit dem neuen Urteil haben sie gute Argumente. Oder sie warten ab, bis der BGH entschieden hat. Wenn Eyeo auch dort unterliegt, wird das Geschäftsmodell sicher entsprechend angepasst und man spart sich das Prozesskostenrisiko. Dafür müssten die Betroffenen allerdings noch ein bis zwei Jahre die Zähne zusammenbeißen, denn so lange dauert es üblicherweise, bis der BGH entscheidet. Oder sie hoffen auf den Gesetzgeber.

Völlig unabhängig von rechtlichen Zwängen sollten Werber allerdings die Gestaltung von Online-Werbung neu überdenken. Adblocker haben sich verbreitet, weil Werbung im Internet oft nervt und ewig lädt. Wenn sich das nicht ändert, sind die Nutzer irgendwann auch ohne Adblocker weg – indem sie die werbeüberladene Seite wegklicken."


Autor: W&V Gastautor:in

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