An die Adresse der Bundesregierung – Kanzlerin Angela Merkel hatte die Mainzer Ermittlungen durch eine Ermächtigung wegen des Strafverlangens der türkischen Regierung erst möglich gemacht – appellierte Jan Böhmermann, dass man sich mit seiner freien Meinung in Deutschland sicher fühlen müsse.

Aber sehen Sie selbst, wie Jan Böhmermann zum Ausgang des Verfahrens um sein "Schmähgedicht" Stellung nimmt:

"Keine strafbaren Handlungen mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar" 

Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte am Dienstag erklärt, dem 35-jährigen Böhmermann seien keine strafbaren Handlungen mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. Der Satiriker hatte das "Schmähgedicht" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen und wollte mit diesem Beispiel zeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt und was auch hier verboten sei.

Übrigens: Der deutsch-türkische Abgeordnete Mustafa Yeneroglu nannte es am Mittwoch einen "Skandal" und "ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz", dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Böhmermann eingestellt habe. Er rechnet damit, dass Erdogan Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen werde.  

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.