"Wahrscheinlich wird eine solche Nutzungsintensität nicht ohne Folgen für die Programmierung auf den klassischen Kanälen bleiben, für die Urheber bisher oft noch ein Wiederholungshonorar erhielten. Doch was jederzeit im Internet verfügbar ist, wird nicht oder nur noch selten wiederholt", mutmaßen die Filmschaffenden. Dabei seien Wiederholungshonorare für Autoren und Regisseure fiktionaler Stoffe ein wesentlicher Teil ihres Honorargefüges und ihrer materiellen Existenz. W&V Online hat vor einiger Zeit das Gehaltsgefüge im TV durchleuchtet und aufgezeigt, wie sehr Kreative von der Wiederholung ihrer Produktionen profitieren.

Die Regisseure und Drehbuchautoren gehen noch weiter in ihrer Argumentation: Viele Auftragsproduktionen von ARD und ZDF würden von den Sendern nur noch zum Teil bezahlt, die Deckung der Produktionskosten würde dadurch nahezu unmöglich. "Niemand wird noch die DVD, den VoD-Abruf oder die Lizenz eines Films kaufen, der einen Maus-Klick weiter dauerhaft kostenlos und weltweit abgerufen werden kann", heißt es da. Kurzum: Die Kreativen sehen sich durch ARD und ZDF regelrecht enteignet.

Die aktuellen Überlegungen in den Staatskanzleien und in der Rundfunkkommission der Länder (sie entscheidet über den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen von ARD und ZDF), wie das Nutzungsrecht geregelt werden könnte, sind den Filmschaffenden nicht konkret genug. Sie finden den Vorschlag der Landtags-Fraktionen von SPD und Grünen in NRW sinnvoll: Demnach könnte eine Erweiterung der Verweildauer in Mediatheken verbunden werden mit der Forderung nach einer "angemessenen und fair ausgehandelten Urheber-Vergütung".


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.