Honorar für VoD:
"Enteignen" ARD und ZDF mit ihren Mediatheken die Kreativen?
Filmschaffende fühlen sich abgezockt von ARD und ZDF, weil sie - ohne Wiederholungshonorare zu zahlen - mit deren Produktionen die Mediatheken fluten.
Regisseure und Drehbuchautoren wollen Geld dafür sehen, dass immer mehr ihrer Produktionen in die Mediatheken von ARD und ZDF eingespeist werden. Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok), der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure und der Verband Deutscher Drehbuchautoren appellieren an Medienpolitiker und teilen am Donnerstag mit: "Es reicht! Angesichts der rapide zunehmenden Nutzung von TV-Filmen via Internet fordern die Berufs- und Interessenvertretungen von mehr als 2000 Film- und Fernsehurhebern und Produzenten endlich eine angemessene Vergütung, deren Höhe sich nach den Erlösen richten muss, die durch das Mediatheken-Angebot auf anderen Verbreitungswegen verloren gehen." Seit Einführung der Abruf-Plattformen von ARD und ZDF im Jahr 2008 würden Urhebern und Produzenten die Rechte zur Internet-Verwertung "durch einseitige Vertragsklauseln ohne jegliche zusätzliche Vergütung abgezwungen", heißt es weiter in der gemeinsamen Erklärung.
Aus Sicht der Regisseure und Drehbuchautoren hat sich die Lage verschärft: Anders als in der Anfangsphase des "7 days-catch-up" als Internet-Stream habe sich die Reichweite bei den Zuschauern inzwischen "drastisch" erhöht. Die Verbände zählen auf: Für erfolgreiche "Tatorte" würden bis zu zwei Millionen Klicks registriert (Beispiel Ulmen/Tschirner). Aufs Jahr hochgerechnet kommen die beiden Anstalten aus Sicht der Kreativen auf rund zwei Milliarden Mediathekenaufrufe.
"Wahrscheinlich wird eine solche Nutzungsintensität nicht ohne Folgen für die Programmierung auf den klassischen Kanälen bleiben, für die Urheber bisher oft noch ein Wiederholungshonorar erhielten. Doch was jederzeit im Internet verfügbar ist, wird nicht oder nur noch selten wiederholt", mutmaßen die Filmschaffenden. Dabei seien Wiederholungshonorare für Autoren und Regisseure fiktionaler Stoffe ein wesentlicher Teil ihres Honorargefüges und ihrer materiellen Existenz. W&V Online hat vor einiger Zeit das Gehaltsgefüge im TV durchleuchtet und aufgezeigt, wie sehr Kreative von der Wiederholung ihrer Produktionen profitieren.
Die Regisseure und Drehbuchautoren gehen noch weiter in ihrer Argumentation: Viele Auftragsproduktionen von ARD und ZDF würden von den Sendern nur noch zum Teil bezahlt, die Deckung der Produktionskosten würde dadurch nahezu unmöglich. "Niemand wird noch die DVD, den VoD-Abruf oder die Lizenz eines Films kaufen, der einen Maus-Klick weiter dauerhaft kostenlos und weltweit abgerufen werden kann", heißt es da. Kurzum: Die Kreativen sehen sich durch ARD und ZDF regelrecht enteignet.
Die aktuellen Überlegungen in den Staatskanzleien und in der Rundfunkkommission der Länder (sie entscheidet über den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen von ARD und ZDF), wie das Nutzungsrecht geregelt werden könnte, sind den Filmschaffenden nicht konkret genug. Sie finden den Vorschlag der Landtags-Fraktionen von SPD und Grünen in NRW sinnvoll: Demnach könnte eine Erweiterung der Verweildauer in Mediatheken verbunden werden mit der Forderung nach einer "angemessenen und fair ausgehandelten Urheber-Vergütung".