Safe-Harbor-Urteil:
Nielsen speichert deutsche Panel-Daten in den USA
Markt- und Mediaforscher wie Nielsen sind zum Teil ebenfalls vom Facebook-Urteil des Europäischen Gerichtshofs betroffen: Nielsen etwa speichert deutsche Panel-Daten auch in den USA. Seinen Sitz hat der Nutzer-Tracking-Spezialist in New York.
Markt- und Mediaforscher wie Nielsen sind zum Teil ebenfalls vom Facebook-Urteil des Europäischen Gerichtshofs betroffen: Nielsen etwa speichert deutsche Panel-Daten auch in den USA. Dies gilt zumindest für die Online-Access-Panels: Das geht aus einer Antwort des hessischen Datenschutzbeauftragten auf eine Anfrage des Fachportals Marktforschung.de aus dem Jahr 2013 hervor. Und es wurde inzwischen auch bestätigt. Seinen Firmensitz hat der bekannte Nutzer-Tracking-Spezialist in New York City.
Eine Anfrage bei Nielsen, ob das Unternehmen (so wie Tausende andere) dem Safe-Harbor-Abkommen beigetreten ist, blieb zunächst unbeantwortet. Doch ganz unabhängig davon könnte der Marktforscher künftig gezwungen sein, sämtliche europäische Panel-Daten nur noch auf europäischen Servern zu speichern. Denn das EuGH-Urteil könnte auch Folgen für solche US-Firmen haben, die sich bislang auf sogenannte Corporate Binding Rules oder EU-Standardvertragsklauseln verlassen. Hier hängt es nämlich entscheidend von der Reaktion und Sichtweise der nationalen Datenschutzbehörden ab, ob ein Datentransfer in die USA in Zukunft weiterhin möglich sein wird.