Zur Erklärung: Verstöße gegen die Bestimmung zur Menschenwürde liegen insbesondere dann vor, wenn Menschen leidend oder sterbend dargestellt und dabei zum Objekt herabgewürdigt werden. Darüber hinaus muss die Darstellung ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt. Reine Geschmacksfragen spielen dabei keine Rolle.

Bild.de-Chefredakteur Julian Reichelt hat die Kritik an der Veröffentlichung auf der Springer-Seite in einem offenen Brief an KJM-Vorsitzenden Andreas Fischer zurückgewiesen: "Die Entscheidung, die Sie getroffen haben, ist schrecklich und falsch", schreibt er da unter der Headline "Warum wir weiterhin Assads Gräueltaten zeigen werden". Weiter heißt es: "Sie erheben gegen uns einen der in unserem Rechtssystem denkbar schwerstwiegenden Vorwürfe, nämlich dass wir mit unserer Berichterstattung gegen Artikel 1 unseres Grundgesetzes, gegen die Menschenwürde verstoßen, weil wir das unermessliche Leid in Syrien so drastisch darstellen, wie es eben stattfindet." Bild.de werde "mit allen Mitteln - juristisch, journalistisch, politisch" - gegen die KJM-Entscheidung vorgehen.  

Wie geht es weiter? Darüber muss die Berliner Medienanstalt MABB urteilen, die für Bild.de zuständig ist. Sie soll das "Beanstandungsverfahren" fortführen. Zuletzt hatte die KJM über schockierende Bilder nach den Terroranschlägen von Paris auf Bild.de zu urteilen; hier wurde das Springer-Team freigesprochen.

Upate: Rückendeckung bekommt Bild.de eine Woche später vom früheren WDR-Intendanten Fritz Pleitgen, der sich in einem Offenen Brief an den KJM-Vorsitzenden Andreas Fischer wendet. Pleitgen verteidigt darin die Haltung von Bild.de und schreibt unter anderem:

"Die Würde des Menschen erlischt nicht mit dem Tod. Aber wird sie nicht auch (über den Tod hinaus) verteidigt, wenn das Leiden des einzelnen Menschen persönlich erkennbar vor dem Vergessen gerettet wird? Ich meine ja. Und zwar durch unverfälschte Veröffentlichung! Darin erkenne ich den Wert des Artikels 'Habt ihr diese Bilder vergessen?'
Dem Urteil der KJM, der Autor betriebe spekulative Meinungsmache, kann ich mich deshalb nicht anschließen. Dementsprechend sehe ich in der Feststellung 'der Autor instrumentalisiert mit der Veröffentlichung der Fotos das Leiden der Menschen für seine Zwecke' eine ziemlich böse Unterstellung.
Wie die Kommission kann ich mir hingegen vorstellen, dass es dem Autor auch um Schockwirkung gegangen ist. Doch das ist journalistisch legitim, wenn man Augen öffnen will, um Unerträgliches erkennen zu lassen."

 


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.