
Bilderrechte:
Verbände gegen Googles Bildersuche
Unzulässige Vervielfältigung und Online-Zugänglichmachung werfen Verbände Google vor. Die neue Bildersuche verletze die Rechte der Urheber, Google werde zum Content-Anbieter.

Foto: Screenshot/Google
Unzulässige Vervielfältigung und Online-Zugänglichmachung werfen mehrere Verbände dem Konzern Google vor. Die neue Bildersuche verletze die Rechte der Urheber. Das schreiben neun Verbände aus dem Bildbereich in einem offenen Brief. Unterzeichner sind die Journalistenverbände DJV und DJU, der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA), die AGD (Allianz deutscher Designer), Center of Picture Industry (Cepic), die Illustratoren Organisation, Professional Image Creators (Pic), der Centralverband Deutscher Berufsfotografen – Bundesinnungsverband und der Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter e.V. (BFF).
Anders als bislang, kritisieren die Verbände, erscheine ein Vorschaubild beim Anklicken nunmehr in Originalgröße - ohne Kontext der Webseite, aber mit vermeintlich ähnlichen Bildern, ohne Urhebervermerk, dafür aber mit einem Button "Teilen" in Facebook, Twitter, Google+ und zum E-Mail-Versand.
"Das Bild in Originalgröße darzustellen und es dazu in den Quellcode der Seite einzubinden ist eine unzulässige Vervielfältigung und Online-Zugänglichmachung", heißt es in dem offenen Brief. Damit könne sich Google nicht länger auf die Vorschaubild-Entscheide des Bundesgerichtshofs berufen. In früheren Urteilen hatte das BGH geurteilt, dass das Onlinestellen von Bildern ohne Schutzmechanismen vor Suchmaschinen eine Einwilligung der Wiedergabe als Vorschaubild darstelle.
"Google wird zum Content-Anbieter": Was die Verbände kritisieren
- GROSSE BILDER: Selbst wenn man der früheren BGH-Einschätzung folge, so die Verbände, umfasse sie nicht die Anzeige der Bilder in Originalgröße. Diese ersetze den Besuch auf der Ursprungswebseite.
- CONTENT-ANBIETER: "Zudem wird Google dadurch nicht mehr zur Suchmaschine, die auf die Ursprungsseiten weiterleitet, sondern selbst zum Content-Anbieter, der ein suchwortgeneriertes Bilderalbum zum Durchblättern bereitstellt und sich die dazugehörigen Bilder jeweils zu eigen macht", schreiben die Unterzeichner des offenen Briefs. Sie schlussfolgern, die Seitenaufrufe der Ursprungsseiten könne damit um 30 bis 80 Prozent zurückgehen.
- URHEBERRECHTE: Darüber hinaus sei es eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts, "Fotos aus dem Kontext der Webseite herauszureißen, in die sie eingebettet sind, und sie in einen neuen Kontext mit anderen Bildern zu stellen". Und das ohne Urhebervermerk.
- TEILEN: "Die 'Teilen'-Funktion ist ebenfalls nicht notwendiger Bestandteil der Suchergebnisanzeige und damit auch nicht von einer faktischen Einwilligung gedeckt", schreiben die Verbände weiter. "Durch das Teilen würde der Teilende z.B. Facebook eine weltweite, kostenfreie Lizenz an den geteilten IP-Inhalten einräumen müssen, wozu er im Regelfall nicht in der Lage ist. Dieses rechtswidrige Verhalten Ihrer User fördern Sie durch das Anbieten des 'Teilen'-Buttons. Sie setzen diese Funktionen ein und indexieren alle auffindbaren Bilder und verlinken diese mit Gewinnerzielungsabsicht, ohne die Rechtmäßigkeit der Online-Präsenz der Fotos (...) zu berücksichtigen."
Die Verbände fordern Google daher auf, "zu einer rechtskonformen Suchanzeige von Bildern zurückzukehren und insbesondere die Blow-Up- und 'Teilen'- Funktion zu entfernen". Bis 15. März wünschen sich die Verfasser eine Reaktion von Google. Auch für Rückfragen "und ein Gespräch" stehe man zur Verfügung.
Die Google Bildersuche wurde zum 7. Februar verändert. Beim Klick auf ein Vorschaubild öffnet sich nun nicht mehr die Webseite, auf der das Bild zu sehen ist, sondern es eine Art Dia-Show mit dunklem Hintergrund, auf der das große Bild direkt zu sehen ist. Die Microsoft-Suchmaschine Bing arbeite schon lange so und zeigt Bilder in voller Größe und ohne die Notwendigkeit, auf die Urheber-Seite zu gehen. Lediglich die "Teilen"-Knöpfe fehlen hier. Die Suchmaschine Yahoo hat eine eigene Bildersuche aufgegeben. Sie kooperiert mit Bing und zeigt deren Ergebnisse. Aufgrund des Marktanteils gehen die Verbände aber Google an: Der liegt bei rund 90 Prozent.
Immerhin: Per Filter lässt sich die Bing-Bildersuche auf lizenzfreie Motive eingrenzen. Das gilt auch für Google - allerdings ist der Filter hier schwerer aufzufinden und zu verstehen.