
Klage :
ZDF gewinnt Klage wegen Lohndiskriminierung
Eine ZDF-Journalistin ist vor dem Berliner Arbeitsgericht mit einer Klage wegen diskriminierender Behandlung gescheitert. Die Reporterin hatte argumentiert, sie erhalte allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre männlichen Kollegen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

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Eine ZDF-Journalistin ist vor dem Berliner Arbeitsgericht mit einer Klage wegen diskriminierender Behandlung gescheitert. Die Reporterin hatte argumentiert, sie erhalte allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre männlichen Kollegen.
Das Gericht sah das anders: Die Klägerin habe keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuten würden, erklärte ein Sprecher. Die von ihr benannten männlichen Kollegen seien in einem anderen, nicht vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis beim ZDF angestellt. Da keine Diskriminierung festgestellt werden könne, stehe der Frau auch keine Entschädigung zu (AZ 56 Ca 5356/15). Gefordert hat die "Frontal-21-Reporterin" 70.000 Euro. Auf die Frage, wie er sich die höhere Entlohnung zum Teil jüngerer Kollegen erkläre, zitiert "Spiegel Online" den Vorsitzenden Richter mit den lapidaren Worten: "Weil die Kollegen besser verhandelt haben. Das nennt man Kapitalismus."
Das ZDF sieht sich nach den Worten eines Sprechers in seiner Einschätzung bestätigt, dass die Reporterin "rechtmäßig und tarifkonform" vergütet werde. "Die Vergütung der freien und festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDF ist weitgehend durch Tarifverträge bestimmt. Geschlecht, Alter, Religion etc. spielen hierbei keine Rolle", unterstrich er. "Kriterien für die tarifvertraglich festgelegte Vergütung sind vielmehr Aufgabenprofil, Verantwortungsrahmen sowie Berufserfahrung."
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; es kann mit dem Rechtsmittel der Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg angegriffen werden.