
Arbeitsgericht: Porno-Verbot gilt auch für Kreative
Werber sollten es auf der Suche nach Ideen vielleicht doch nicht zu bunt treiben: Ein Frankfurter Art Director ist wegen angeblich "inspirierender" Pornos am Arbeitsplatz zu Recht gefeuert worden.
Werber sollten es auf der Suche nach Ideen vielleicht doch nicht zu bunt treiben: Ein Frankfurter Art Director ist wegen angeblich "inspirierender" Pornos am Arbeitsplatz zu Recht gefeuert worden.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die fristlose Kündigung des Kreativen bestätigt. Die Agentur hatte den Mann vor die Tür gesetzt, nachdem auf seinem Büro-Rechner hunderte von Pornos gefunden worden waren. Der Art Director berief sich vergeblich darauf, das Hardcore-Material "zur Inspiration" genutzt zu haben. Pornografie sei in der Werbebranche schließlich ein "wichtiger Ideengeber", argumentierte er auch im anschließenden Arbeitsgerichtsverfahren.
Die hessische Justiz sah das anders. Der Kreative habe über einen längeren Zeitraum hinweg pornografische Bilder und Filme heruntgeladen anstatt zu arbeiten, zitiert der Münchner Medien- und Markenrechtsanwalt Peter Schotthöfer aus der Begründung der Frankfurter Arbeitsrichter. Als "Ideenspender" sei das Material außerdem unbrauchbar, weil die Inhalte "zu stark und zu eindeutigen pornografischen Bezug gehabt hätten". Die fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung sei damit rechtens. Das erst jetzt bekannt gewordene Urteil erging am 24. Februar. (AZ 7 Ca 5872/09).