Während die Gremien die Beschränkung der Online-Offerten betrauern - der WDR muss beispielsweise bis zu 90 Prozent der Inhalte von seinen Web-Seiten löschen - , monieren die Verleger wie gewohnt die Freigabe der Angebote. „Vor allem ist es skandalös, dass die Gremien das gesetzliche Verbot sendungsunabhängiger Online-Presse komplett ignorieren“, rügt Hubert Burda, Präsident des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. Die Behauptung, selbst hunderte pressemäßige Artikel in den ARD-Onlineangeboten seien nicht einmal presseähnlich und damit zulässig, führe die gesetzlich bezweckte Beschränkung der öffentlich finanzierten Online-Presse ad absurdum, so Burda. "Der Dreistufentest wird zur Farce, die Rundfunkräte haben die Onlineauftritte der ARD einfach abgenickt", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, die Beurteilung durch die zuständigen Aufsichtsgremien. So habe die Verbreitung des Text-Portals tagesschau.de auf allen Distributionskanälen - mobil, mit Apps, bei Facebook oder Twitter - nichts mehr mit Rundfunk zu tun. Alle politischen und juristischen Mittel werde der BDZV ausschöpfen, um gegen die expansiven Onlinepläne von ARD und ZDF vorzugehen, kündigt Wolff an. Er nimmt dabei auch die Ministerpräsidenten in die Pflicht, die dafür sorgen müssten, dass der im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene Dreistufentest nicht als "Muster ohne Wert" behandelt werde. "Das wird wieder ein Thema für Brüssel", droht Wolff.

Der Ärger ist umso größer, als die ARD die Print-Lobbyisten mit einem Gutachten des Verfassungsgerichtspräsidenten a.D., Hans-Jürgen Papier, überrascht. Der kommt zu recht eindeutigen Aussagen:

1. Internet-Presse gibt es nach der verfassungsrechtlichen Pressedefinition nicht. Als Presse seien allenfalls im Internet verbreitete Zeitungen, die das Printprodukt 1:1 abbilden, einzustufen.

2. Das Internet gilt als Rundfunk. Die öffentlich-rechtlichen dürften wegen ihres speziellen Programmauftrags dort vertreten sein.

3. Begebe sich die Presse auf das Gebiet des Rundfunks, der im moderenen Sinne auch Internatangebote umfasst, müsse sie die öffentlich-rechtliche Konkurrenz aushalten.

ps/jup


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.