- 25.05.2012 16:47 • Unternehmen • Artikel Kosmetik-Ranking: Maybelline Jade schlägt L´Oréal Paris
- 25.05.2012 15:35 • Digital • Artikel BBDO-Vize: "Facebooks größte Schwäche ist nach wie vor das fehlende Vertrauen"
- 25.05.2012 15:11 • Agenturen • Artikel Jung von Matt: Die neue Markenkampagne für den "Spiegel"
- 25.05.2012 • Social Media • Blog Meinungsportal AMEN lästert in und über Berlin
- 25.05.2012 • Mobile • Blog Mini spannt Instagram für Werbezwecke ein
- 25.05.2012 • Mobile • Blog Couchfunk-Marketer Barth: Eurovision Song Contest wird "Social-TV Blockbuster"
Newsletter
"Facebook meiden": Jura-Professor warnt Unternehmen vor Social Media
Facebook liefert derzeit jede Menge Stoff für Diskussionen. Zuerst werden dem größten sozialen Netzwerk sinkende Nutzerzahlen nachgesagt, und nun das: "Der Rat des Juristen kann nur sein, Facebook zu meiden“, so lautet das Fazit von Professor Thomas Hoeren, in seinem Beitrag „Facebook und Co. – Risiken für Unternehmer und Privatnutzer“ im Fachmagazin "Deutscher AnwaltsSpiegel“.
Der renommierte Experte für Informationsrecht, Ordinarius an der Universität Münster und Richter am Oberlandesgericht meint das durchaus ernst. Laut Hoeren haben Unternehmen nichts bei Facebook zu suchen, weil "ihre Geschäftsinteressen sich regelmäßig mit den Besonderheiten des Web 2.0 und den dort gängigen interaktiv-privaten Umgangswünschen beißen". Für private Nutzer lohne sich das Netzwerk nur, "wenn man weiß, was man dort tut". Grundsätzlich sei Facebook "etwas für Selbstinszenierer, Medienprofis, die ihre eigene Rolle durch das Web2.0 der Community vorführen wollen" (sic!). Sein Tipp für ungeübte Nutzer: "Ggf. mit falschem Namen und Bild" testen. Die Hamburger Medienrechtlerin Nina Diercks ist in ihrem Blog "Social Media Recht" bereits auf Hoerens Thesen eingegangen.
Tiefer geht Hoerens Analyse beim Thema Social-Media-Guidelines. Demnach sollen Mitarbeiter nur unter ihrem wahren Namen und mit Verweis auf die Unternehmenszugehörigkeit Facebook-Beiträge posten dürften, die auf die "besondere Werthaltigkeit des Facebook-Auftritts" aufmerksam machen. Alles andere könne als verschleierte Werbung ausgelegt werden und umgehend "zu wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen führen". Damit bringt Hoeren einen weiterer Aspekt in die Debatte um die Zulässigkeit von Seeding-Maßnahmen ein. In der Praxis bewegen sich zahlreiche Unternehmen in einer Grauzone, weil namentlich nicht klar gekennzeichnete Promotion-Beiträge im Social Web u.a gegen den Kodex der PR-Branche verstoßen. (lr/fz)
Ross Redakteur









