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Gericht erlässt einstweilige Verfügung gegen Twitterer

Der Kurznachrichtendienst Twitter kommt im deutschen Medienrecht an: Das Landgericht Frankfurt am Main hat gegen einen Twitter-Nutzer eine einstweilige Verfügung erlassen. Er darf nicht länger auf bestimmte Seiten verweisen.

Text: Ralph-Bernhard Pfister

21. April 2010

Auch bei Twitter setzen sich deutsche Gerichte nun mit Haftungsfragen auseinander. Laut einer Pressemitteilung der Kanzlei Rauschhofer Rechtsanwälte hat das Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen einen Twitter-Nutzer erlassen. Dieser hatte über seine Twitter-Accounts auf anonyme Einträge verlinkgt, in dem über ein Unternehmen Behauptungen aufgestellt wurden, welche die Kanzlei wahrheits- und wettbewerbswidrig nennt.

Nun handelt es sich hierbei zwar um einen Einzelfall, in dem hinzukommt, dass der Twitter-Nutzer ehemaliger Vertragspartner des Klägers ist. Nichtsdestotrotz gibt eine solche Entscheidung auch generell eine gewisse Richtung vor. "Durch die bewusste Linksetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht“, sagt Rechtsanwalt Hajo Rauschhofer. "Grundsätzlich ist ein Seitenbetreiber verantwortlich, wenn er Links zu rechtswidrigen Inhalten setzt; es macht keinen Unterschied, ob dies von der eigenen Webseite oder über den eigenen Twitter-Account erfolgt."


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Autor: Ralph-Bernhard Pfister

Ralph Pfister ist Koordinator am Desk der W&V. Wenn er nicht gerade koordiniert, schreibt er hauptsächlich über digitales Marketing, digitale Themen und Branchen wie Telekommunikation und Unterhaltungselektronik. Sein Kaffeekonsum lässt sich nur in industriellen Mengen fassen. Für seine Bücher- und Comicbestände gilt das noch nicht ganz – aber er arbeitet dran.


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