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Keine Rundfunkgebühren für internetfähige Computer

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig dürfen keine Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss erhoben werden. Eine Dolmetscherin hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte.

Text: Irmela Schwab

21. Dezember 2009

Keine Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss - das bestätigte das Verwaltungsgericht Braunschweig einer Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar. Diese hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte. Das Gerichtsurteil entschied jedoch, dass der NDR im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung" stelle. Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten; deshalb sei die Gebühr unzulässig (4 A 188/09).
Nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internetsind laut Urteil - das bisher allerdings noch nicht rechtskräftig ist - von der Gebühr befreit. Noch könnte der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen, was weitreichende Auswirkungen haben könnte, sollte auch dieses Gericht der Klage stattgeben: Seit Januar 2007 verlangt die Gebühreneinzugszentrale 5,76 Euro für internetfähige Computer, wenn weder Radio noch Fernseher angemeldet sind.

In puncto Gebührenpflicht scheiden sich bisher die Geister: Während etwa das Verwaltungsgericht Würzburg ebenso wie Ansbach die Gebührenpflicht bejaht hat, haben die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster das Gegenteil entschieden.


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Autor: Irmela Schwab

ist Autorin bei W&V. Die studierte Germanistin interessiert sich besonders dafür, wie digitale Technologien Marketing und Medien verändern. Dazu reist sie regelmäßig in die USA und ist auf Events wie South by Southwest oder der CES anzutreffen. Zur Entspannung macht sie Yoga und geht an der Isar und in den Bergen spazieren.


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