
Retargeting: Neue Cookie-Richtlinie wirft ihre Schatten voraus
Detaillierte Kundenprofile anzulegen, sind eine feine Sache, aber rechtlich nicht ganz ohne. Die neue Cookie-Richtlinie macht die Handhabung nicht leichter.
Mittels gespeicherter Kundenprofile lassen sich Zielkunden im Retargeting noch besser erreichen. Was in der Praxis als echter Fortschritt in zielgerichteter Kundenansprache gilt, muss rechtlich etwas genauer unter die Lupe genommen werden. Gegenüber W&V Online erklärt der Münchner Rechtsanwalt Thomas Jansen (DLA Piper), was man beachten sollte.
So sollte man in den kommenden Wochen den öffentlichen Dialog diesbezüglich verfolgen und verstärkt darauf achten, dass der Internetnutzer künftig der Verwendung von Cookies zustimmen muss. Die sogenannte Cookie-Richtlinie tritt am 25.Mai 2011 in Kraft. Mit diesem Gesetz will die EU, dass Cookies zukünftig nicht mehr ohne Wissen des Nutzers auf dessen Rechner gespeichert werden können.
Konkret gehe es darum, so Jansen, ob beim Retargeting datenschutzrechtliche Vorgaben einschlägig sind und eingehalten werden. Zudem muss man Nutzungsprofile erstellt haben. "Dafür gilt: Pseudonyme können erstellt werden, solange der Nutzer nicht widerspricht. Wird das nicht gemacht, ist die Einwilligung des Nutzers erforderlich. Wird Retargeting unter Verwendung personenbezogener Daten des Kunden betrieben, unterliegt es ebenfalls der datenschutzrechtlichen Beurteilung. Setzt man regelmäßig Cookies ein, ist man auf der sicheren Seite, da Cookies nur im Ausnahmefall personenbezogene Daten enthalten."
Mehr zum Thema lesen Sie im Expertenbeitrag von Thomas Jansen im großen
W&V Online Special Retargeting.