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Harald Fortmann

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Yourfans.de: App für Facebook-Impressumspflicht

Yourfans.de: App für Facebook-Impressumspflicht

veröffentlicht am 07.11.2011 um 11:05 Uhr · Digital · Artikel

Auf Facebook gilt für Unternehmen Impressumspflicht. So hat dies kürzlich das Landgericht Aschaffenburg (Urt.V.19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11) entschieden. Das Berliner Softwareunternehmen Yourfans.de und die juristische Plattform Juraforum.de haben nun eine kostenlose Applikation entwickelt, mit der Unternehmen einfach dieser neuen Pflicht nachkommen können.

Im Falle des streitgegenständlichen Facebook-Auftritts war dieser nach Meinung des Gerichts zu Marketingszwecken genutzt worden. Daher bestehe gemäß §5 Telemediengesetz eine Impressumspflicht. In vergleichbarem Fall war dies schon früher zu Händlern auf dem Autoportal Mobile.de entschieden worden. Nach Telemediengesetz §5 reicht es nicht aus, auf Facebook Anschrift, Telefonnummer und Namen anzugeben. Auch die Gesellschaftform und die Vertretungsberechtigten müssen leicht erkennbar gemacht werden. Das Impressum muss aber auch nicht direkt im sozialen Netzwerk abgebildet sein. Es kann auch auf der Unternehmenssite eingebunden sein, muss dann aber mittels zwei Klicks von Facebook-Nutzern erreicht werden können. Wichtig ist vor allem: Das Impressum oder die Weiterverlinkung darf nicht im Menüpunkt "Info“ untergebracht sein, da damit keine leichte Erkennbarkeit gegeben ist.

Auf Yourfans.de können Firmen, die auf Facebook ein Profil betreiben, mittels Download einer kostenlosen Applikation einen eigenen Menüpunkt "Impressum“ einrichten. Für die sechs wichtigsten Rechtsformen sind Mustertexte auswählbar, die dann nur noch angepasst werden müssen. Nach der Integration erscheint das Impressum dann als neuer Tab auf der Unternehmens-Fanpage. Noch eine weitere Möglichkeit der rechtsgültigen Impressumspflicht ist mittels der Yourfans.de-App möglich. Es kann eine Info-Box mit der Verlinkung auf das Impressum der Unternehmenssite eingerichtet werden, die dann unter allen Menüpunkten erscheint. Der neue "Impressums"-Menüpunkt wird allerdings bei mobilen Geräten nicht angezeigt. Da es hierfür bisher keine technische Lösung gibt, rät Sebastian Einbock von Juraforum.de "das aktuell machbare, also Info-Box und Impressum-Tab umzusetzen".

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