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Die Gewinnspiele von 9Live haben den Medienwächtern arg aufgestoßen. Damit soll nun Schluss sein.
Die Gewinnspiele von 9Live haben den Medienwächtern arg aufgestoßen. Damit soll nun Schluss sein.

9Live schließt Vergleich mit Medienwächtern

veröffentlicht am 24.11.2010 um 12:15 Uhr · Medien · Artikel

Frieden schließt 9Live mit den aufgebrachten Medienwächtern. Der Mitmachsender habe sich als zentraler Dienstleister für die Call-In-Gewinnspiele der ProSiebenSat.1-Gruppe auf einen Vergleich mit den Landesmedienanstalten zur Umsetzung der Gewinnspielsatzung verständigt, teilt 9Live am Mittwoch mit.

Gegen Zahlung von 100.000 Euro nehmen die Medienanstalten unter anderem zahlreiche - auf Grundlage der neuen Gewinnspielsatzung erlassene - Bußgeldbescheide zurück. Zudem würden die Landesmedienanstalten laufende Bußgeldverfahren in Altfällen, in denen noch kein Bescheid erlassen wurde, nicht weiterführen, heißt es weiter. Im Gegenzug wird 9Live die vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängige Revision gegen die neue Gewinnspielsatzung zurücknehmen. Damit wird ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom Oktober 2009 rechtskräftig, in dem das Gericht wesentliche Bestimmungen der Satzung für rechtswidrig erklärt hat.

In den zurückliegenden Monaten habe 9Live bereits freiwillig die Gestaltung der Spiele an die mitgeteilte Auslegungspraxis der Landesmedienanstalten nach Erlass der Gewinnspielsatzung verbindlich angepasst, heißt es weiter. Und das, obwohl erste Gerichtsverfahren bestätigt haben, dass die Geschäftsführung des Senders die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Gewinnspielsatzung ordnungsgemäß sichergestellt habe. "Der Vergleich ist ein entscheidender Schritt für die Nachhaltigkeit von Call-In-Gewinnspielen im deutschen Fernsehen", erklärte 9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit. Der Vertrag schaffe mehr Rechtssicherheit bei Call-In-Gewinnspielen für die Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe.

Die Medienaufseher reagieren erleichtert. "Mit dem Vergleich tragen die Landesmedienanstalten den Anstrengungen der ProSiebenSat.1-Gruppe, den Vorgaben der Gewinnspielsatzung Folge zu leisten und im Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer für mehr Transparenz in ihren Gewinnspielen zu sorgen, Rechnung“, so der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Thomas Fuchs. Berücksichtigt werde auch die Tatsache, "dass die Sender nach langen und schwierigen Verhandlungen mit zum Teil gegensätzlichen Rechtsauffassungen erstmals bereit sind, die bisherige Auslegungspraxis der Medienanstalten in Gewinnspielfragen anzuerkennen“. Der Vergleich diene aber auch dazu, langwierige Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang zu vermeiden, so 45-jährige Fuchs, der ab 2011 neuer Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in Deutschland (ALM) ist. Die Medienanstalten wollen nun zeitnah konkrete Anwendungsregeln für Gewinnspiele vorlegen, behalten aber nach eigenen Angaben die Sender im Visier.

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