Die Medienaufseher reagieren erleichtert. "Mit dem Vergleich tragen die Landesmedienanstalten den Anstrengungen der ProSiebenSat.1-Gruppe, den Vorgaben der Gewinnspielsatzung Folge zu leisten und im Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer für mehr Transparenz in ihren Gewinnspielen zu sorgen, Rechnung“, so der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Thomas Fuchs. Berücksichtigt werde auch die Tatsache, "dass die Sender nach langen und schwierigen Verhandlungen mit zum Teil gegensätzlichen Rechtsauffassungen erstmals bereit sind, die bisherige Auslegungspraxis der Medienanstalten in Gewinnspielfragen anzuerkennen“. Der Vergleich diene aber auch dazu, langwierige Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang zu vermeiden, so 45-jährige Fuchs, der ab 2011 neuer Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in Deutschland (ALM) ist. Die Medienanstalten wollen nun zeitnah konkrete Anwendungsregeln für Gewinnspiele vorlegen, behalten aber nach eigenen Angaben die Sender im Visier.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.