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Ralf Bartoleit hat 9Live durch die Instanzen geboxt.
Ralf Bartoleit hat 9Live durch die Instanzen geboxt.

Bayerische Verwaltungsrichter hebeln Gewinnspielsatzung aus

veröffentlicht am 29.10.2009 um 15:21 Uhr · Medien · Artikel

Der Mitmachsender 9Live sieht sich im Kampf gegen Gewinnspiel-Vorgaben einen Schritt weiter. Der Sender aus der ProSiebenSat.1-Familie teilt mit: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in einem Urteil vom 29. Oktober "wesentliche Bestimmungen" der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt. Insbesondere sind demnach die zeitlichen Vorgaben für die Gewinnspielsendungen rechtswidrig.

Die Gewinnspielsatzung - seit Frühjahr in Kraft - sieht unter anderem vor, dass ein Gewinnspiel nicht länger als 30 Minuten und eine Gewinnspielsendung nicht länger als drei Stunden dauern dürfe. "Diese Bestimmungen wurden nun gekippt", jubelt 9Live. Der Sender hatte gegen die Gewinnspielsatzung ein Normenkontrollverfahren gegen die Medienanstalt BLM angestrengt. Schon im vorausgegangenen Eilverfahren habe der BayVGH deutlich gemacht, dass es fraglich sei, ob die Satzung mit höherrangigem Recht vereinbar sei, teilt 9Live weiter mit; dies würde vielmehr von einer Reihe schwieriger, obergerichtlich noch ungeklärter Rechtsfragen abhängen.

Am 27. Oktober ist es 9Live zufolge zur mündlichen Verhandlung in München gekommen. Dort seien auch die grundsätzlichen Zweifel an der Berechtigung der Landesmedienanstalten, eine derart in die Programmfreiheit von Rundfunksendern eingreifende Regelung zu erlassen, intensiv diskutiert worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen, so dass diese Frage noch vor dem Bundesverwaltungsgericht geklärt werden könne.

Die BLM bestätigt zwar: Die Begrenzung auf höchstens drei Stunden Dauer für Gewinnspielsendungen und die Verpflichtung der Gewinnspielanbieter, spätestens alle 30 Minuten einen Teilnehmer mit der Aussicht auf einen Gewinn durchzustellen, wurden vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Dennoch sehen die Medienwächter die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten "in ihren wesentlichen Teilen bestätigt". Insbesondere dürften weiterhin Äußerungen in Gewinnspielsendungen nicht in die Irre führen und es dürfe kein Zeitdruck vorgespiegelt werden.

9Live-Geschäftsführer Ralf Bartoleit wirkt dennoch erleichtert, immerhin hat die BLM den Sender kürzlich wegen diverser Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung zu ordentlichen Bußgeldzahlungen verdonnert. "Wir freuen uns, dass der Verwaltungsgerichtshof bestätigt hat, dass die Programmfreiheit der privaten Rundfunksender ein hohes Gut ist. Richtigerweise hat das Gericht nun den Medienanstalten, die zum Teil einen Glaubenskrieg geführt zu haben scheinen, einen Riegel vorgeschoben", so Bartoleit. Vorsichtshalber fügt er aber an: Gleichwohl bedeute die Entscheidung natürlich nicht, dass 9Live seinen sich seit Beginn selbst auferlegten Transparenzpflichten in Zukunft nicht mehr nachkomme.

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