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Bayern unterliegt im Rechtsstreit um "Zeitungszeugen"

Im Rechtsstreit um die Publikation "Zeitungszeugen" hat das Landgericht München dem Verleger Peter McGee Recht gegeben.

Text: W&V Redaktion

25. März 2009

Im Rechtsstreit um die Publikation "Zeitungszeugen" hat das Landgericht München dem Verleger Peter McGee Recht gegeben. In seinem Urteil vom heutigen Mittwoch hat es den Antrag des Freistaats Bayern zurückgewiesen, den Nachdruck von Nazi-Hetzblättern durch McGee zu verbieten. Das teilte das Landgericht in einer Presseinformation mit.
Bayern hatte gegen den britischen Verleger geklagt, weil dieser für seinen Wochentitel "Zeitungszeugen" Zeitungen aus dem NS-Verlag Eher von 1933 nachgedruckt hatte. Das Bayerische Finanzministerium sieht sich als Inhaber der Verwertungsrechte. Bayern hatte ich auf das Urheberrecht berufen und als Herausgeber der nachgedruckten Nazi-Blätter Völkischer Beobachter und Der Angriff Adolf Hitler bzw. Josef Goebbels genannt.
Bayern habe keine urheberrechtlichen Ansprüche, mit denen es den Nachdruck und die Verbreitung der Zeitungen verbieten könne, so die Begründung des Gerichts. Hitler und Goebbels käme mangels eigener schöpferischer Leistung kein Urheberrecht zu. Soweit der Eher-Verlag nach damaligem Recht Urheberrechte gehabt hätte, seien diese 70 Jahre nach Erstveröffentlichung abgelaufen.
Lediglich für eventuell geplante Nachdrucke aus den Jahren 1939 bis 1945 geben die Richter dem Verbotsgesuch statt, denn hier wäre die Urheberrechts-Frist von 70 Jahren noch nicht abgelaufen.
Insofern hatte McGees Argumentation ebenfalls keinen Erfolg: Der Verleger hatte sich darauf berufen, die NS-Blätter für eine wissenschaftliche Publikation im Rahmen des Zitatrechts nachdrucken zu dürfen. Angesichts des relativ dünnen wissenschaftlichen Zeitungsmantels geht der Nachdruck ganzer Zeitungen nach Ansicht der Richter jedoch zu weit. Für "Zeitungszeugen" hatte McGee die Nachdrucke mit einem vierseitigen Mantel umhüllt, in dem Historiker die Inhalte der Blätter kommentierten.
Die Auseinandersetzung zwischen dem Verleger und dem Freistaat hatte Mitte Januar begonnen. Im Februar hatten beide Parteien versucht, sich außergerichtlich zu einigen. bei den Gesprächen war es jedoch zu keiner Einigung gekommen.


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