
Bundesliga-Vermarktung: OLG weist Klage der DFL zurück
"Aus formalen Gründen unzulässig" - so weit die erste Angabe der Deutschen Fußball-Liga dazu, warum das Oberlandesgericht Düsseldorf die Beschwerde der Bundesligavereine gegen das Kartellamt in Sachen Zentralvermarktung durch Leo Kirch zurückgewiesen hat.
Rückschlag für die Bundesliga: Das OLG Düsseldorf hat in der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Bundeskartellamt die Beschwerde des Ligaverbandes aus formalen Gründen als unzulässig verworfen. Das teilt die Deutsche Fußball-Liga (DFL) am Mittwoch mit. Der konkrete Fall: Die Bonner Wettbewerbsbehörde hatte im Sommer 2008 öffentlich angekündigt, das geplante Bundesliga-Vermarktungsmodell wegen kartellrechtlicher Bedenken gegen eines der Verwertungsszenarien zu untersagen. Geplant war eine zentrale Vermarktung zusammen mit Leo Kirchs Rechteagentur Sirius, um über diesen Weg mehr TV-Einnahmen in die Liga-Kassen zu spülen.
Die DFL äußert sich nochmals zu ihrer Ansicht: Eine anfechtbare Entscheidung habe das Kartellamt damals allerdings nicht erlassen und damit eine "Rechtsschutzlücke" für sich genutzt. Dadurch sei der Ligaverband gezwungen gewesen, das Vermarktungsmodell zu ändern, "ohne das Vorgehen des Bundeskartellamtes gerichtlich überprüfen lassen zu können". Das Ganze sei passiert, noch bevor das beanstandete Szenario überhaupt zum Tragen kommen konnte. Gegen diese Vorgehensweise des Bundeskartellamtes hatten Ligaverband und DFL Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.
Da die Gründe des Beschlusses noch nicht vorliegen, könne die Entscheidung gegenwärtig noch nicht bewertet werden, meldet die DFL. Das Gericht habe allerdings in der mündlichen Verhandlung die Vorgehensweise des Bundeskartellamts mit deutlichen Worten kritisiert. "Denn nach Auffassung des Gerichts hätte das Bundeskartellamt im Sommer 2008 eine gerichtlich überprüfbare Untersagungsverfügung erlassen müssen", so die DFL. Der Ligaverband erwartet, dass diese Verpflichtung in den Gründen des OLG-Beschlusses niedergelegt wird. Dann werde in der Zukunft eine gerichtliche Überprüfung von Bedenken des Bundeskartellamtes gegen bestimmte Vermarktungsszenarien ermöglicht, was bisher nicht der Fall gewesen sei, heißt es.Liga-Präsident Reinhard Rauball sagt: "Wir sind mit dem Verlauf der Verhandlung mit Blick auf künftige Rechtevergaben durchaus zufrieden. Im Mittelpunkt stand für uns die Frage: Was ist rechtsstaatlich erlaubt? Darf eine Behörde durch eine Pressekonferenz öffentlich Fakten schaffen, ohne einen Bescheid zu erlassen? Nur darum ging es. Für uns bleibt ein derartiges Vorgehen nicht mit den Prinzipien des Rechtsstaats zu vereinbaren. Wir sind daher froh, dass das Gericht für künftige Ausschreibungen dem Kartellamt Grenzen gesetzt hat. Das ist die Grundlage, um für die Spielzeiten ab 2013/2014 rechtzeitig Klarheit zu schaffen. Es muss die Möglichkeit geben, die Vorgehensweise einer Bundesbehörde gerichtlich überprüfen zu lassen."
Das Kartellamt hatte das Modell der DFL für die Spielzeiten bis 2015 nach zehnmonatiger Prüfung als nicht verbraucherfreundlich zurückgewiesen. Knackpunkt war die zeitnahe TV-Zusammenfassung am Samstag im frei empfangbaren Fernsehen. Die DFL hatte eine Variante ausgeschrieben, wo dies erst ab 22 Uhr vorgesehen war. Die DFL sprach von "nicht akzeptablen Hürden" bei der Vermarktung der Medienrechte und zog Anfang April vor das Oberlandesgericht Düsseldorf.