Das Kartellamt hatte das Modell der DFL für die Spielzeiten bis 2015 nach zehnmonatiger Prüfung als nicht verbraucherfreundlich zurückgewiesen. Knackpunkt war die zeitnahe TV-Zusammenfassung am Samstag im frei empfangbaren Fernsehen. Die DFL hatte eine Variante ausgeschrieben, wo dies erst ab 22 Uhr vorgesehen war. Die DFL sprach von "nicht akzeptablen Hürden" bei der Vermarktung der Medienrechte und zog Anfang April vor das Oberlandesgericht Düsseldorf.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.