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Laut OLG Naumburg nicht zum Verwechseln ähnlich: "Illu der Frau" und "Super Illu".
Laut OLG Naumburg nicht zum Verwechseln ähnlich: "Illu der Frau" und "Super Illu".

Burda unterliegt erneut in "Illu"-Rechtsstreit

veröffentlicht am 06.09.2010 um 06:00 Uhr · Medien · Artikel

Der Burda-Verlag muss im vorläufig letzten seiner zahlreichen „Illu“-Rechtsstreits erneut eine Niederlage einstecken. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg ist das Münchner Medienhaus dem Oebisfelder Alles-Gute-Verlag unterlegen, der unter anderem die Monatszeitschrift „Illu der Frau“ herausbringt. Burda hatte dagegen geklagt, weil der Konzern Verwechslungsgefahr mit seinem Ost-Blatt „Super Illu“ befürchtete.

Das Landgericht Magdeburg hatte in erster Instanz dem Alles-Gute-Verlag die Nutzung des Titels „Illu der Frau“ untersagt. Es hatte angenommen, der Verbraucher verbinde mit "Super Illu“ gedanklich einen bestimmten Verlag und sah daher auch die Gefahr der Verwechslung.

Der zehnte Zivilsenat des OLG Naumburg beurteilte die Situation in seinem heutigen Urteil anders. Auf die Berufung des Alles-Gute-Verlags hat er die Klage abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Wie die Pressesprecherin des OLG Naumburg erklärt, kommt nach Auffassung des Zivilsenats dem Wortbestandteil „Illu“ als Abkürzung für „Illustrierte“ keine prägende Wirkung zu. Das Gericht habe auch berücksichtigt, dass zwischenzeitlich auch andere Zeitschriften mit dem Wortbestandteil "Illu" auf dem Zeitschriftenmarkt erhältlich seien, so die Sprecherin. Der Verbraucher sei einander ähnelnde Zeitschriftentitel gewohnt und achte auf Unterschiede. Er schließe nicht von einem ähnlichen Titel auf denselben Verlag.

„Wir haben bereits erwartet, dass das Urteil entsprechend ausfällt“, sagt Jörg Scharffetter, der den Alles-Gute-Verlag gemeinsam mit seinem Bruder Bodo führt. Der Burda-Verlag wollte sich nicht äußern.

In einem vorangegangenen Prozess hatte Burda ebenfalls in zweiter Instanz gegen den Bauer-Verlag (unter anderem „Meine Illu“) verloren. Mit dem Verleger des Blatts „“Freizeit-Illu“, Wolfgang Biehler, hatte der Konzern sich außergerichtlich geeinigt. Biehlers Titel heißt heute „Freizeit-Illustrierte“.

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