Eva Herman siegt gegen Axel-Springer
Eva Herman hat im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag einen juristischen Sieg errungen. Dieser muss ihr 25000 Euro zahlen und Äußerungen von Hermann richtigstellen.
Eva Herman hat im Berufungsverfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln einen juristischen Sieg errungen. Der Verlag darf Herman nicht weiter falsch zitieren, sie habe den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen, entschied das OLG am Dienstag.
Die Moderatorin sieht sich mit dem Falschzitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik verunglimpft und hatte auf Unterlassung und Entschädigung geklagt. Der Springer-Verlag muss ihr nun eine Entschädigung von 25000 Euro zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung die Äußerungen von Hermann bei einer Pressekonferenz 2007 in Berlin richtigstellen.