Springer sieht sich nun in einer Mitteilung durch das Urteil des Hohen Gerichts in Bayern in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Der Verlag hatte damals gegen die BLM/KEK-Entscheidung eine so genannte Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, um nach Erledigung des seinerzeit geplanten Übernahmevorhabens Rechtsklarheit zu erlangen. Springer ging es auch immer um die grundsätzliche gerichtliche Klärung, unter welchen Umständen Medienfusionen in Deutschland möglich sind – wobei dem Konzern über die Jahre immer wieder ein Interesse an ProSiebenSat.1 nachgesagt worden ist. ProSiebenSat.1 kommentiert das Urteil nicht. Pech für die Medienwächter: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Springer will, so heißt auf Nachfrage, den Fall nicht weiter aufrollen und sieht sich in seinem Vorhaben gestärkt, gerichtlich zu klären, was Medien in Deutschland generell dürfen.

Die unterlegene BLM nimmt es gelassen hin; der neue Präsident Siegfried Schneider spricht nur davon, dass das Urteil "Klarheit und Rechtssicherheit in der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben zum Medienkonzentrationsrecht" schaffe.

Rückblick: Springer hatte 2005 den milliardenschweren Kauf des TV-Konzerns von Investoren um den US-Milliardär Haim Saban angekündigt. Der Deal war aber am Widerstand der Behörden gescheitert. Springer hatte seine Übernahmepläne daraufhin abgeblasen, zum Zuge kamen später die Finanzinvestoren KKR und Permira. Allerdings wollte Springer anschließend gerichtlich klären lassen, ob die Ablehnung der Behörden zulässig war. Der Bundesgerichtshof hat im Sommer 2010 für das ebenfalls beteiligte Bundeskartellamt bereits entschieden, dass die Behörde die Übernahme untersagen durfte. Im Fall der Medienwächter ist nun entschieden, dass das Veto nicht rechtens war.


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.