Gericht: "Bild" darf weiter über Ex-Minister berichten
Eine Einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG wurde heute vom Landgericht Berlin aufgehoben.
Eine Einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG ist am Donnerstag vom Landgericht Berlin aufgehoben worden. Demnach darf "Bild" weiter über die aktuellen Vorwürfe gegen Brandenburgs Ex-Innenminister Rainer Speer berichten. Das teilt der Verlag mit.
"Bild"-Sprecher Tobias Fröhlich: "Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist ein Sieg für die Pressefreiheit in Deutschland. Der Versuch, die Presse mundtot zu machen, ist trotz politischen Drucks gescheitert. Die Ergebnisse der 'Bild'-Recherchen haben das Gericht offensichtlich überzeugt, dass in einem solchen Fall von höchstem öffentlichem Interesse eine Berichterstattung zwingend geboten ist.
Der Rücktritt des skandalumwitterten brandenburgischen Innenminister Rainer Speer gilt auch als ein Erfolg für die Medien. Mit allen juristischen Mitteln hat der Politiker zuvor versucht, seine Kritiker mundtot zu machen und Enthüllungsartikel zu verhindern - allen voran die Springer-Presse, der Inhalte seines geklauten Paptops zugespielt worden sind. In der Folge hat das Landgericht dem Springer-Verlag jegliche Berichterstattung über mögliche Verfehlungen des Ministers im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch seine Ex-Partnerin untersagt.