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Namensnennung: BGH urteilt erneut gegen Sedlmayer-Mörder
Im Streit um ihre Namensnennung haben die inzwischen entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr eine weitere Niederlage einstecken müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bewahrt die Medien nun erneut vor einer erheblichen Überprüfung ihrer Online-Archive zum Schutz von Persönlichkeitsrechten.
So darf laut dem Urteil das Nachrichtenportal "Spiegel Online" in einen kostenpflichtigen Archiv Namen und Bild der Brüder veröffentlichen. Bei dem Fall handele es sich schließlich um einen der spektakulärsten der deutschen Kriminalgeschichte, urteilen die Richter laut der Nachrichtenagentur "dpa". Und dies rechtfertige, die Namen auch Jahre nach der Tat auf Abruf bereitzuhalten.
Schönherr Redakteur










