WuV Homepage

Bitte melde dich hier an:

Passwort vergessen?
  • Executive Briefing
  • Marketing
  • Commerce
  • KI & Tech
  • Academy
  • Events
  • Magazin
  • Exklusiv
  • W&V Abo
  • Stellenmarkt
  • Newsletter
Login

Post-Mindestlohn: BDZV kritisiert Bundesratsbeschluss

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag die Pläne der Bundesregierung durchgewunken, einen Mindestlohn bei Postdienstleistern zu garantieren. Die Entscheidung trifft die deutschen Zeitungsverleger empfindlich.

Text: W&V Redaktion

12. Oktober 2007

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag die Pläne der Bundesregierung durchgewunken, einen Mindestlohn bei Postdienstleistern zu gewährleisten. Damit müssten auch die Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG wie die von Axel Springer beherrschte Pin Group künftig den zwischen Post und Verdi ausgehandelten Tarifvertrag für ihre Zusteller übernehmen.
Die Entscheidung trifft die deutschen Zeitungsverleger empfindlich. Zum Wegfall des Postmonopols ab kommenden Jahr drängen viele Zeitungshäuser ins Briefgeschäft - entweder als Juniorpartner von Springers Pin Group oder in Allianzen mit der niederländischen TNT.
Der Verlegerverband BDZV kritisierte am Freitag die Bundesratsentscheidung dementsprechend scharf: Der Beschluss werde "dem Wettbewerb und dem Wirtschaftsstandort Deutschland großer Schaden" zufügen, sagte ein Verbandssprecher in Berlin. Es sei nicht Intention des Entsendegesetzes, einen "dubiosen Tarifvertrag" in das Gesetz aufzunehmen, der "das Konstrukt einer fragwürdigen Allianz aus Deutscher Post AG und der Gewerkschaft Verdi" sei. Sollte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering jetzt seine Pläne wahrmachen, mache er sich "ohne jede Not zum Vernichter tausender von Arbeitsplätzen bei den privaten Briefdiensten", so der Zeitungsverlegerverband.
Die Hoffnungen der Branche dürften sich jetzt auf einem separaten Tarifvertrag für die Post-Wettbewerber richten. Wie bereits gestern berichtet, ist derzeit eine Gewerkschaftsgründung im Umfeld von PIN Group & Co in Gange, die Gehaltsforderungen von Verdi unterlaufen könnte.


Mehr zum Thema:

Archiv

W&V Redaktion
Autor: W&V Redaktion

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Artikel mit "W&V-Redaktion" gekennzeichnet sind. Zum Beispiel, wenn mehrere Autor:innen daran mitgearbeitet haben oder wenn es sich um einen rein nachrichtlichen Text ohne zusätzliche Informationen handelt. Wie auch immer: Die redaktionellen Standards von W&V gelten für jeden einzelnen Artikel.


09.06.2026 | dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH | München, Würzburg, Oldenburg, Hannover, Berlin Online Marketing Manager (m/w/d)
dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH Logo
03.06.2026 | Schütz Dental GmbH | Rosbach Junior Online Marketing Manager (m/w/div.) in Voll- oder Teilzeit
Schütz Dental GmbH Logo
02.06.2026 | Arrow Global Germany GmbH | Ratingen (Senior) Marketing Manager (m/w/d)
Arrow Global Germany GmbH Logo
22.05.2026 | Dr. Willmar Schwabe | Karlsruhe, hybrid Marketing & Sales Controller (w/m/d)
Dr. Willmar Schwabe Logo
22.05.2026 | Berger Holding GmbH & Co. KG | Memmingen Corporate Marketing Specialist (m/w/d)
Berger Holding GmbH & Co. KG Logo
Alle Stellenangebote >  Stellenanzeige schalten >
Executive Briefing Marketing Commerce
KI & Tech Academy Events
Magazin Exklusiv W&V Abo
Stellenmarkt Newsletter Mediadaten

Kontakt Impressum Disclaimer Autor:innen
Datenschutz Datenschutz-Einstellungen AGB RSS-Feed
Mediadaten Verträge hier kündigen Vertrag widerrufen

Hol dir den Newsletter Jetzt Abonnieren
Folgen Sie uns:

© 2026 - W&V | All right reserved

© 2026 - W&V | All right reserved

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird in unseren Texten nur die männliche Form genannt, stets sind aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.