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RTL II unter Schleichwerbeverdacht

Wieder einmal hat die ZAK zugeschlagen. Jetzt muss unter anderem RTL II dran glauben: Die Kontrollkommission beanstandet zwei Sendungen der Münchner. RTL II habe Schleichwerbung verbreitet.

Text: Katharina-Viktoria Drexler

20. April 2010

RTL II steht wegen Schleichwerbung am Pranger. Dabei geht es um zwei Formate in denen der Sender laut der Zulassungskommission verbotene Schleichwerbung verbreitet hat.

Die Direktoren der Landesmedienanstalten sahen in einem Beitrag der RTL-II-News einen Verstoß gegen die Werberichtlinien: In dem Nachrichtenfilm wurde über die Einrichtungsmesse „IMM Cologne 2010“ berichtet und vorwiegend eine Möbelkollektion mit Preis und Hersteller vorgestellt, die von RTL II vertrieben wird. Ein Fall von Schleichwerbung sei auch die auffällige Positionierung von Sponsorenlogos und Hinweisen in der Studio-Dekoration einer Ausgabe der RTL-II-Sendung „The Dome“.

Auch gegen Kabel eins hat die ZAK Beanstandungen ausgerufen. Laut Zulassungskommission haben die Münchner mit zwei Sendungen von „Nightquiz“ gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen. Konkret geht es um irreführende Aussagen zum Schwierigkeitsgrad der Spiele und den unzulässigen Aufbau von Zeitdruck.

Keine Veranlassung sieht die ZAK dagegen, drei Bußgeldbescheide gegenüber Sat.1 zurückzunehmen. Entsprechende Einsprüche hatte der Sender erhoben. Sat.1 hatte in drei Gewinnspielsendungen (18.April / 20.April / 22.April 2009) gegen die
Gewinnspielsatzung verstoßen, darum wurden im vergangenen Jahr von der ZAK Bußgelder von insgesamt 30.000 Euro verhängt. Die zuständige Landesmedienanstalt übergibt die Fälle jetzt der Staatsanwaltschaft zur Fortführung des Verfahrens.

Ebenso im Hörfunk beanstandete die ZAK Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung: Zwei Sendungen der 2255media GmbH & Co.KG „Ihr Gewinnradio – Bargeld im Minutentakt“ bauten demnach unter anderem verbotenen Zeitdruck auf und verstießen gegen das Verbot der Irreführung.


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Autor: Katharina-Viktoria Drexler

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