In einigen Punkten konnten sich die Verbraucherschützer mit ihren Auffassungen nicht durchsetzen: So billigte das Kammergericht den Slogan "Facebook ist und bleibt kostenlos" als zulässig. Der Verband hatte die Werbung als irreführend kritisiert, da Verbraucher die Facebook-Nutzung indirekt mit ihren Daten zahlen müssten, mit denen Facebook seinen Gewinn erzielt. Nach Auffassung des Kammergerichts bezieht sich die Werbung jedoch nur darauf, dass die Dienste ohne Geldzahlungen oder andere Vermögenseinbußen genutzt werden können.

dpa


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Autor: W&V Redaktion

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