"Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte", meinte sein Anwalt Wolfram Proksch. Schrems hatte die Klage im Namen von sieben weiteren Aktivisten eingebracht. Außerdem haben weltweit 25.000 Menschen ihre Interessen an die klagende Gruppe abgetreten, ohne bereits offiziell zu den Klägern zu gehören. Die wichtigsten Hintergründe zum Prozess hat W&V hier zusammengefasst. Wer es juristisch noch detaillierter wissen will, für den bietet die dpa eine längere Erläuterung

Facebook zeigte sich zufrieden. "Dieser Rechtsstreit war unnötig und wir sind erfreut, dass das Gericht die Klagen entschieden zurückgewiesen hat", teilte das Unternehmen mit. Man sehe sich im Einklang mit europäischen Datenschutz-Regeln.

"Man läuft immer Gefahr, mit großen und komplexen Verfahren einem Gericht keine besondere Freude zu machen", sagte Schrems. "Die Schlussfolgerungen des Gerichts sind aber doch teilweise sehr verwunderlich. Die Sache wird nun weiter zum OLG gehen." Das Gericht betonte, nicht der Zeitpunkt der Anmeldung bei Facebook sei für die Definition "Verbraucher" entscheidend, sondern die Rolle des Netzwerks im Leben kurz vor der Klage. Schrems klagte bereits in mehreren Verfahren gegen Facebook und hat ein Buch namens "Kämpf um deine Daten" geschrieben.

am/dpa


Annette Mattgey, Redakteurin
Autor: Annette Mattgey

Seit 2000 im Verlag, ist Annette Mattgey (fast) nichts fremd aus der Marketing- und Online-Ecke. Als Head of Current Content sorgt sie für aktuelle Geschichten, Kommentare und Kampagnen auf wuv.de. Außerdem verantwortet sie das Themengebiet People & Skills.