Besonders wegen des geltenden Urheberrechts hat Dirks Bedenken: „Eigentlich haben die Urheber, die Redakteure und Journalisten, das stärkere Recht – nämlich das "Urheber“- recht. Nun sollen aber die Verlage mit einem Leistungsschutzrecht sogar weiter geschützt werden als die Urheber selbst. Ein Urheber eines Textes muss die Verwendung zum Beispiel von „Snippets“ seiner Texte im Internet entschädigungslos dulden, - der Verlag hingegen soll aus dem vorgesehenen Leistungsschutzrecht vergütet werden. Das widerspricht möglicherweise dem Gleichheitsgrundsatz und könnte sogar verfassungswidrig sein.“

Entsprechend könne also ein Urheber möglicherweise auf Gleichbehandlung klagen – sogar bis zum Verfassungsgericht. Auch eine Normenkontrollklage wäre eventuell möglich.

Wenn man frühere Ankündigungen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wörtlich nähme, müsse man davon ausgehen, dass das Leistungsschutzrecht sogar schon bei reinen Links auf gewerblichen Seiten zur Anwendung käme. „Das würde sehr viele Anbieter treffen,“ so Dirks gegenüber W&V Online. Das Verfahren wäre auch für die Verlage schädlich, denn diese profitierten ja auch von der zusätzlichen Öffentlichkeit und Werbung für ihre Produkte. Und diese hätten ja noch eine weitere Möglichkeit sich zu schützen: „Sie können ihre Inhalte ja auch ohne größere Probleme hinter eine Pay-Wall setzen“. Die Verlage kämen nicht darum herum, sich nach anderen Erlösmodellen als denen durch ein Leistungsschutzrecht umzusehen.


Autor: Anja Janotta

seit 1998 bei der W&V - ist die wohl dienstälteste Onlinerin des Hauses. Am liebsten führt sie Interviews – quer durch die ganze Branche. Neben Kreativ- und Karrierethemen schreibt sie ab und zu was völlig anderes - Kinderbücher. Eines davon dreht sich um ein paar nerdige Möchtegern-Influencer.