Bauer beklagt Engagement "zu Lasten der freien Presseunternehmen"

Aus Bauer-Sicht dehnen öffentlich-rechtliche Sender ihre Mediengeschäfte im Digital- und Print-Format immer weiter "zu Lasten der freien Presseunternehmen" aus. Der Verlag wollte mit der Klage erreichen, dass sich ARD und ZDF sich bei der Publikation von Zeitschriften "an die rundfunkrechtlichen Vorgaben zu halten haben", wie es heißt.

Zum Urteil verkündet Bauer nun:

"Das Urteil des BGH ist ein Meilenstein für die deutsche Medienlandschaft! Wir sind sehr erfreut, dass der BGH eine klare Grenze für die Betätigung öffentlich-rechtlicher Sender im Zeitschriftenmarkt zieht und die Auffassung der Bauer Media Group bestätigt. Der BGH schützt das Wettbewerbsverhältnis unter privat-wirtschaftlichen Verlagen vor Eingriffen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, indem er verbietet, öffentlich-rechtliche Marken im Pressebereich zu benutzen."

Nach dem Urteil gibt der ARD-Sender folgendes Statement heraus:

"Der SWR hat das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zum ARD-Buffet Magazin mit Überraschung zur Kenntnis genommen. Der BGH hat das Urteil des OLG Hamburg vom 15. April 2014 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da der Unterlassungsantrag nicht hinreichend bestimmt war. Der SWR wird die schriftliche Begründung des BGH sorgfältig prüfen und analysieren, sobald diese vorliegt.
Der SWR weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Burda-Verlag die Zeitschrift in eigener redaktioneller Verantwortung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko herausgibt."

ps/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.