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Hamburger Landgericht weist Klage von Bauer gegen SWR ab

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage gegen das Magazin "ARD Buffet" zurückgewiesen. Bauer hatte gegen den SWR geklagt, weil der Verlag in dem Magazin einen Widerspruch gegen den Rundfunkstaatsvertrag sah.

Text: Florian Zettel

21. September 2011

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage gegen das Magazin "ARD Buffet" zurückgewiesen (AZ 315 O 410/ 10). Das Heft wird vom Burda-Verlag produziert, Lizenzgeber ist der SWR. Das Hamburger Verlagshaus Bauer hatte vor der 15. Zivilkammer gegen den Sender geklagt, weil nach seiner Auffassung die Zeitschrift den Maßgaben des Rundfunkstaatsvertrags widerspricht. Bauer beruft sich dabei unter anderem auf den Paragraf 11a (Angebote). Dort heißt es: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt anbieten." Bauer hatte jedoch vor Gericht argumentiert, dass 70 Prozent der Inhalte aus der gleichnamigen TV-Sendung in dem Heft gar nicht vorkommen.

Ob sich Bauer, für den es bei dem Streit um den Schutz privater Anbieter vor öffentlich-rechtlicher Konkurrenz geht, mit dem Urteil zufriedengibt oder in Revision geht, ist unklar. Der Verlag will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Burkhardt Freyberg, Chef der zuständigen SWR-Tochter SWR Media Services, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: "Wir waren von der Zulässigkeit des sendungsbegleitenden Magazins 'ARD-Buffet' stets überzeugt. Das Landgericht Hamburg hat dies nun im Ergebnis bestätigt." Eine detaillierte Bewertung der Entscheidung erfolge, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, so Freyberg.


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Autor: Florian Zettel

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