Mittlerweile hat auch der Spiegel-Verlag in einer Stellungnahme reagiert: Wegen der Verletzung des Steuergeheimnisses seien nur die Finanzbehörden und deren Amtsträger haftbar zu machen. Bei den Persönlichkeitsrechten habe man eine andere Abwägung getroffen: "Unserer Ansicht nach überwiegt bei Berücksichtigung aller Umstände das öffentliche Berichterstattungsinteresse die Persönlichkeitsrechte von Frau Schwarzer." Das mediale Echo deute zudem darauf hin, dass "dies die meisten anderen Medien genauso bewerten". Eine Sprecherin schränkt gegenüber W&V Online allerdings auch ein: "Dass der Anwalt von Frau Schwarzer dies anders sieht, mag in der Natur der Sache liegen."

Das Thema hat flugs das Social Web, die Medien und die ARD-Talkshows erobert. Auch der Noch-Sky-Talkmaster Harald Schmidt teilt Seitenhiebe aus. Beim Sportsponsoring-Kongress Spobis in Düsseldorf sagt Schmidt mit Blick auf die "Steuersünder" FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß und FrauenrechtlerinAlice Schwarzer: "Ich bin ein kleiner, bescheidener Steuerzahler und damit auch schon in der Minderheit." Ein gefundenes Fressen natürlich für "Bild": Beim Springer-Blatt läuft eine Umfrage, ob Steuersünder nach einer Selbstanzeige straffrei davonkommen dürfen.

ps/aj/dpa


Autor: Petra Schwegler

Die @Schweglerin der W&V. Schreibt seit mehr als 20 Jahren in Print und Online über Medien - inzwischen auch jede Menge über Digitales. Lebt im Mangfalltal, arbeitet in München.