
Springer siegt:
"Die Welt" darf YouPorn kritisch durchleuchten
Das Landgericht Düsseldorf hebt eine EV des YouPorn-Betreibers Fabian Thylmann gegen einen Artikel der "Welt am Sonntag" auf.
YouPorn-Betreiber Fabian Thylmann kassiert eine Schlappe im Rechtsstreit mit dem Springer-Verlag und seiner "Welt": Das Landgericht Düsseldorf hebt eine einstweilige Verfügung des 34-Jährigen gegen einen Artikel der "Welt am Sonntag" über Thylmanns "Porno-Imperium" auf. Der Anbieter von Porno-Internetseiten wollte die weitere Veröffentlichung im Netz verhindern. Der zwischendurch gesperrte Artikel steht inzwischen wieder online. Thylmann sitzt derzeit wegen Verdachts der Steuerhinterziehung in U-Haft.
Hintergrund: Fabian Thylmann hat das "Wams"-Titelthema "Ein Deutscher erregt die Welt" vom 16. September juristisch angefochten. Laut "Welt" hat er gegen 18 Passagen eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Dabei sei es unter anderem um die Frage nach seinem Wohnsitz, Merkwürdigkeiten in der Firmenstruktur und Hinweise auf eine mögliche Steuerhinterziehung, gegangen. Die "WamS" hat widersprüchliche Angaben über Firmen von Thylmanns Manwin-Gruppe aufgezeigt – es geht um 35 Tochterfirmen in Deutschland, Kanada, USA, England, Irland und auf Zypern.
Thylmann kann gegen das aktuelle Urteil Berufung beim Oberlandesgericht in Düsseldorf einlegen.