Paul Nachtsheim, der Geschäftsführer des Deutschen Dialogmarketing Verbandes (DDV), meint zu dem Lüneburger Richterspruch: "Im besagten Urteil steht der Einzelfall im Vordergrund. Ob das Urteil auch Folgen für die Branche hat, ist derzeit nicht abzusehen. Einzelne Verbraucherreklamationen müssen in Zukunft - wie auch bisher - in Abstimmung mit dem Verbraucher geregelt werden."

Der klagende Rechtsanwalt brachte indessen seine Freude darüber zum Ausdruck, dass sich die Verbraucher künftig auf das seiner Meinung nach wegweisende Urteil berufen können.


Autor: Markus Weber

Markus Weber ist seit 20 Jahren Mitglied der W&V-Redaktion. Als Nachrichtenchef ist er für die aktuellen Themen auf wuv.de zuständig. Darüber hinaus ist er innerhalb der Redaktion der Themenverantwortliche für "CRM & Data". Aufgewachsen ist Markus auf einem Bauernhof im Württembergischen Allgäu. Mit fünf Geschwistern.