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Gerichtsurteil:
"Keinohrhasen"-Streit: Autorin hat Recht auf Auskunft

Die beiden Til-Schweiger-Filme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" waren Publikumslieblinge. Jetzt kämpft Drehbuchautorin Anika Decker um eine Nachvergütung. Auf dem Weg dahin ist ihr ein erster Etappensieg geglückt.

Text:

27. Oktober 2020

Foto: Stock.Adobe

Die Drehbuchautorin Anika Decker darf Einblick nehmen in die Einnahmen von Til Schweigers Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken". Das Landgericht Berlin gab nach Angaben vom Dienstag in erster Instanz dem Auskunftsbegehren gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin der Filme sowie gegen einen Film- und Medienkonzern im Hinblick auf die Verwertungserträge dieser Filme statt. Zum Verkündungstermin mussten die Parteien nicht erscheinen.

Es geht bei der sogenannten Stufenklage zunächst um die Offenlegung der Einnahmen der Produktionsfirma Barefoot Films und des Verleihs Warner Bros. durch die verschiedenen Auswertungsbereiche - also etwa DVD, Pay-TV und Streamingdienste. Im nächsten Schritt könnte es um die Frage der angemessenen Vergütung gehen. Die beteiligten Parteien wollten sich vorab nicht zu dem Verfahren äußern.

"Keinohrhasen" war 2008 der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher. Hintergrund der Klage ist der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.

Die Zivilkammer 15 des Landgerichts begründete die Entscheidung einer Mitteilung zufolge damit, dass wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs der beiden Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch der Klägerin auf weitere Beteiligung bestünden. Dabei könne es offenbleiben, ob die Klägerin Alleinautorin der Drehbücher oder lediglich Mitautorin sei.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.


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