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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
"Lucky Strike"-Werbung: Bohlen und Ernst August scheitern mit Klage

Den beiden Promis Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover gefiel eine ironische "Lucky Strike"-Werbung nicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage abgewiesen.

Text:

19. Februar 2015

Der Musikproduzent Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover sind mit einer Grundrechtsbeschwerde über die Werbung mit ihren Vornamen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag in Straßburg eine Klage der zwei Prominenten über Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte abgewiesen.

Ihre Vornamen waren in einer ironisch-satirischen Werbekampagne für die Zigarettenmarke "Lucky Strike" von British American Tobacco 2000 und 2003 aufgetaucht, mit Anspielungen auf ein Buch Bohlens und auf tätliche Auseinandersetzungen von Ernst August. Beide sahen in diesen Anzeigen eine Verletzung ihres Rechts auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens. Schon der Bundesgerichtshof (BGH) hatte eine entsprechende Klage der zwei Promis und ihren Anspruch auf Schadensersatz 2008 zurückgewiesen.

Der EGMR lobte in seinem Urteil die Sorgfalt des BGH, der "ein verbindliches Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und Achtung des Privatlebens gefunden hat". Die umstrittene Werbung bezog sich auf ein 2003 erschienenes Buch Bohlens, das nach Klagen Prominenter mit einigen geschwärzten Passagen erscheinen musste. "Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher"), stand da.

Zum Bild einer eingedrückten Zigarettenschachtel "Lucky Strike" hieß die Textzeile: "War das Ernst? Oder August?". Diese Werbung habe die Beschwerdeführer "weder abwertend noch negativ dargestellt", befanden die Straßburger Richter. Das Urteil ist nicht endgültig, dagegen kann Berufung beantragt werden.


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