
"Revision ist nicht zugelassen": Im Ländle bleibt es bei der Sonntagsruhe für DVD-Automaten
Es bleibt schwierig: Die Videotheken-Branche leidet nicht nur unter der Konkurrenz aus dem Web, sondern auch an der Regelungswut deutscher Verwaltungsrichter.
Es bleibt schwierig: Die Videotheken-Branche leidet nicht nur unter der Konkurrenz aus dem Web, sondern auch an der Regelungswut deutscher Verwaltungsrichter.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat letztinstanzlich entschieden, dass Videos und DVDs an Sonn- und Feiertagen nicht über Automaten bezogen werden dürfen. Wie der Südwestrundfunk auf seiner Internet-Seite berichtet, bleiben die Verleihgeräte im Ländle darum auf die Werktage beschränkt. Die Automaten-Ausleihe ist nach Auffassung des höchsten baden-württembergischen Verwaltungsgerichts ein "typischer werktäglicher Lebensvorgang", der die Sonntagsruhe beeinträchtigen könne. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen (AZ 9 S 989/09).
2007 hatte bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass DVD-Automaten am Sonntag wettbewerbswidrig sind. Damals argumentierten die Richter, dass sich die Kundschaft - anders als bei der Benutzung von Bankautomaten - längere Zeit im Ladenlokal aufhalten, was eine "typische werktägliche Tätigkeit" sei. In Berlin Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist der Betrieb von Videotheken an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dagegen zugelassen.