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"Spiesser" erwirkt EV gegen Bauer Verlag

Qua richterlichem Beschluss darf der Bauer Verlag Schulen gegenüber nicht länger behaupten, die Verteilung der kostenlosen Jugendzeitschrift "Spiesser" stoße auf "erhebliche Bedenken".

Text: Christian Gehl

27. April 2011

Mit einer Einstweiligen Verfügung (EV) verbietet das Landgericht Hamburg dem Bauer Verlag, Schulen gegenüber zu behaupten, die Verteilung der kostenlosen Jugendzeitschrift "Spiesser", vor 15 Jahren als Schülerprojekt entstanden, stoße auf "erhebliche Bedenken", weil diese "werbefinanziert" sei. Bei Verstößen werden Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro fällig.

Die EV hatte die Dresdner Spiesser GmbH beantragt, nachdem Bauer Ende März bei mehreren Schulen schriftlich angefragt hatte, welche "rechtliche Grundlage" der "Spiesser"-Verteilung zugrunde liege. Falls keine Antwort erfolge, werde das zuständige Ministerium kontaktiert, drohte der Münchner "Bravo"-Herausgeber damals.

Möglicher Hintergrund: Die ehemalige Pflichtlektüre für Heranwachsende leidet unter zurückgehenden Verkaufszahlen. Vor zwei Jahren, im ersten Quartal 2009, konnte Bauer noch 492.000 "Bravo"-Hefte wöchentlich verkaufen, in der kürzlich abgelaufenen Vergleichsperiode blieben davon noch 403.000 Exemplare übrig. In dem kostenlosen "Spiesser", der sechs Mal im Jahr an über 10.000 Schulen in einer Auflage von zuletzt 774.000 Exemplaren ausliegt, ist der "Bravo" eine offenbar ernst genommene Konkurrenz erwachsen.

Die Spiesser GmbH argumentiert, dass die Verteilung, unabhängig von der Finanzierungsform der Publikation, durch die Pressefreiheit gedeckt sei und verweist darauf, dass weiter einzig der Schulleiter für oder gegen die Auslage der Zeitschrift entscheide.


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Autor: Christian Gehl

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