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Datenschutz:
AOK muss für DSGVO-Verstoß 1,2 Millionen Euro blechen

Dubiose Gewinnspiele wurden für die AOK Baden-Württemberg zum Verhängnis. Jetzt brummten ihr die Datenschützer wegen unzulässiger Datenverwendung ein Bußgeld von 1,2 Millionen Euro auf.

Text:

30. Juni 2020

Foto: Fotolia

Wegen Verstoßes gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Landesdatenschutzbeauftragte gegen die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt. Die Krankenkasse habe in den Jahren 2015 bis 2019 Gewinnspiele veranstaltet und dabei personenbezogene Daten der Teilnehmer gesammelt, darunter deren Kontaktdaten und Krankenkassenzugehörigkeit, teilte der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Stuttgart mit.

Zuvor hatte die AOK eigentlich zugesagt, die Daten der Gewinnspielteilnehmer nur zu Werbezwecken zu nutzen, wenn die Teilnehmer eingewilligt hatten. Dies wurde aber nicht beachtet.

Das Millionen-Bußgeld ist die bislang höchste Strafe, die im Südwesten je wegen eines Fehlers beim Datenschutz verhängt worden ist. Die Strafe sei ausgesprochen worden, weil die Krankenkasse Daten aus den Gewinnspielen zweckentfremdet habe, teilte der Landesdatenschutzbeauftragte weiter mit.

Höchste Strafe bislang 9,55 Millionen Euro

Die bislang höchste Summe bundesweit wegen Verstößen gegen die DSGVO musste bislang der Internetanbieter 1&1 Telecommunications mit einem Bußgeld in Höhe von 9,55 Millionen Euro zahlen.

Im aktuellen Fall in Baden-Württemberg rügte der oberste Datenschützer des Landes, Stefan Brink, die von der AOK festgelegten Maßnahmen hätten nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. So seien personenbezogene Daten von mehr als 500 Teilnehmern für Werbung genutzt worden, ohne dass diese das erlaubt hätten. Versichertendaten seien nicht betroffen gewesen. Die AOK habe danach schnell die Weichen für einen besseren Datenschutz gestellt.

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