
Pressefusionsrecht :
AOK statt Bauer oder WAZ: Wie Krankenkassen die Verleger ausbremsen
VDZ, BDZV und Pressegrossisten müssen weiter um die Reform des Wettbewerbsrechts bangen. Grund: die unklare Sachlage bei Krankenkassen.
Sind Krankenkassen wie die AOK Unternehmen oder nicht? Wegen dieser Frage stockt die Reform des Wettbewerbsrechts – und damit auch die Regelungen zu Pressefusionsrecht und Presse-Grosso. Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Dienstag zum dritten Mal die 8. "GWB-Novelle" verschoben hat, toben die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (BDZV und VDZ) sowie der Presse-Grossisten. Weil den Gesundheitspolitikern von Regierung und Opposition in der Frage der wettbewerbsrechtlichen Einordnung der Krankenkassen seit Monaten keine Einigung gelinge, drohe die gesamte Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu scheitern und damit auch die für die Pressevielfalt dringend erforderlichen Regelungen zu Presse-Grosso und Pressefusionsrecht, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Mittwoch.
Der nächste Stichtag ist nun der 5. Juni. "Sollte es Regierung und Opposition trotz Einigkeit in der Sache nicht gelingen, die Regelungen zu Pressefusion und Presse-Grosso in den wenigen verbleibenden Sitzungswochen in Kraft zu setzen, wäre das ein Politikversagen mit unabsehbaren Konsequenzen für die Pressevielfalt in Deutschland", monieren Verleger und Grosso und wehren sich dagegen, dass die als "wesentlich erachteten Presseregelungen wechselseitig für ganz andere Themen in Geiselhaft genommen würden". Die geplanten Vorgaben seien für den Erhalt der Pressevielfalt und für die flächendeckende Versorgung mit Zeitungen und Zeitschriften "unverzichtbar und zeitkritisch", heißt es. Immerhin sei die Presse bislang kartellrechtlich "zwanzig Mal schlechter gestellt als die übrige Wirtschaft".
Wichtiger Bestandteil der GWB-Novelle ist, den weltweiten Gesamtumsatz zweier fusionswilliger Verlage, ab dem deren Zusammenschluss durch das Kartellamt genehmigt werden muss, von 25 Millionen Euro auf 62,5 Millionen Euro heraufzusetzen. Dadurch soll kleineren und mittleren Verlagen geholfen werden, die allein dauerhaft aufgrund des Wettbewerbsdrucks nicht überlebensfähig wären.