ARD nickt Online-Angebote ab - Verleger protestieren
Während die ARD-Gremien betrauern, dass viele der Internetangebote nur unter Einschränkung im Netz bleiben und ein neues Gutachten vorlegen, sprechen die Zeitschriftenverleger von "Skandal", ihre Zeitungskollegen von einer "Farce"- und drohen mit Brüssel.
Die ARD-Gremien haben den 35 Online-Angeboten ihres Hauses ihren Segen gegeben. Das erklären die Vorsitzenden der ARD- Rundfunk- und Verwaltungsräte am Dienstag in Berlin. Der Bürokratieapparat hat ein Jahr lang in 300 Sitzen mehrere tausend Seiten Unterlagen geprüft, um die wettbewerblichen Auswirkungen der Angebote mit ihrem publizistischen Wert abzuwägen. Derzeit führe "keines der ARD-Angebote zu Wettbewerbsstörungen“, die Marktanteile lägen "in der Regel im unteren einstelligen Bereich“, sagt Bernd Lenze, Vorsitzender des Telemedienausschusses der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), in Berlin. Einschränkungen gibt es bekanntlich bei den marktrelevanten Daily Soaps, die nur sieben Tage lang in der Mediathek abgerufen werden können. Wegen des Verwildauerkonzepts habe die ARD "bisher 80 Prozent ihrer Internetseiten vom Netz genommen“, sagt die Vorsitzende des ARD-Rundfunkrats, Dagmar Gräfin Kerssenbrock. Über dieses „Depublizieren“ hat sich bereits das Netzwerk Recherche sowie Wikipedia beschwert.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen bis Ende August laut 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ihre Netzangebote dem sogenannten Drei-Stufen-Test unterziehen, der unter anderem die Auswirkungen auf die private Konkurrenz, die Finanzierbarkeit und die publizistische Relevanz prüft. Das letzte Wort hat in allen 35 Fällen noch die Rechtsaufsicht der jeweiligen Bundesländer.
Während die Gremien die Beschränkung der Online-Offerten betrauern - der WDR muss beispielsweise bis zu 90 Prozent der Inhalte von seinen Web-Seiten löschen - , monieren die Verleger wie gewohnt die Freigabe der Angebote. „Vor allem ist es skandalös, dass die Gremien das gesetzliche Verbot sendungsunabhängiger Online-Presse komplett ignorieren“, rügt Hubert Burda, Präsident des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger. Die Behauptung, selbst hunderte pressemäßige Artikel in den ARD-Onlineangeboten seien nicht einmal presseähnlich und damit zulässig, führe die gesetzlich bezweckte Beschränkung der öffentlich finanzierten Online-Presse ad absurdum, so Burda. "Der Dreistufentest wird zur Farce, die Rundfunkräte haben die Onlineauftritte der ARD einfach abgenickt", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, die Beurteilung durch die zuständigen Aufsichtsgremien. So habe die Verbreitung des Text-Portals tagesschau.de auf allen Distributionskanälen - mobil, mit Apps, bei Facebook oder Twitter - nichts mehr mit Rundfunk zu tun. Alle politischen und juristischen Mittel werde der BDZV ausschöpfen, um gegen die expansiven Onlinepläne von ARD und ZDF vorzugehen, kündigt Wolff an. Er nimmt dabei auch die Ministerpräsidenten in die Pflicht, die dafür sorgen müssten, dass der im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene Dreistufentest nicht als "Muster ohne Wert" behandelt werde. "Das wird wieder ein Thema für Brüssel", droht Wolff.
Der Ärger ist umso größer, als die ARD die Print-Lobbyisten mit einem Gutachten des Verfassungsgerichtspräsidenten a.D., Hans-Jürgen Papier, überrascht. Der kommt zu recht eindeutigen Aussagen:
1. Internet-Presse gibt es nach der verfassungsrechtlichen Pressedefinition nicht. Als Presse seien allenfalls im Internet verbreitete Zeitungen, die das Printprodukt 1:1 abbilden, einzustufen.
2. Das Internet gilt als Rundfunk. Die öffentlich-rechtlichen dürften wegen ihres speziellen Programmauftrags dort vertreten sein.
3. Begebe sich die Presse auf das Gebiet des Rundfunks, der im moderenen Sinne auch Internatangebote umfasst, müsse sie die öffentlich-rechtliche Konkurrenz aushalten.
ps/jup