
Wechsel zu Beiersdorf:
Arbeitsgericht: Henkel und Tina Müller können sich nicht einigen
Der Gütetermin vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht brachte am Dienstag keine Einigung im Streit zwischen Henkel und Ex-Managerin Tina Müller. Ab August wird verhandelt.
Der Gütetermin vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht brachte am Dienstag keine Einigung im Streit zwischen dem Unternehmen Henkel und Marketing-Expertin Tina Müller. Erst ab dem 23. August wird über die Klage der ehemaligen Top-Managerin des Düsseldorfer Konzerns entschieden. Müller hatte zum 30. Juni gekündigt und will ab Juli einen neuen Job annehmen. Bereits im Juli 2012 hatte W&V über den geplanten Wechsel von Mülller in den Vorstand der Hamburger Beiersdorf AG berichtet.
Ihr Ex-Arbeitgeber Henkel beruft sich auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Das Argument der Müller-Seite: Diese Klausel sei nicht gültig. Die Sperre kann immerhin bis zu zwei Jahre betragen. In dieser Zeit muss das Unternehmen jedoch eine Ausgleichszahlung an die ehemalige Mitarbeiterin leisten.