Der Senatsvorsitzende hatte während der Verhandlung zwar deutlich gemacht, dass grundsätzlich eine Haftung der Zeitung als "Verbreiter" der Aussagen in Betracht komme. Dafür sei aber eine schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts erforderlich. Dass Markwort jedoch als Chefredakteur des "Focus" in seiner "beruflichen Sphäre" betroffen sei, spreche gegen eine solche schwere Verletzung.

In einer Stellungnahme zu dem Urteil kritisiert der Burda-Verlag, es bleibe völlig unberücksichtigt, dass Willemsen falsche Tatsachen verbreiten ließ". Weder habe Markwort ein Interview mit Ernst Jünger geführt, noch sei dieses zwei Jahre zuvor in der "Bunten" erschienen. "Die Verbreitung unrichtiger und der Reputation abträglicher Tatsachen darf aber – wie bereits die Vorinstanzen zugunsten Helmut Markworts entschieden haben – kein berechtigtes Anliegen der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit sein", so der Verlag.

Helmut Markwort sei "enttäuscht" über die Behandlung seines Anliegens durch das Gericht: "Der BGH hat nun eine falsche Aussage über mich soweit legitimiert, dass der Eindruck entsteht, diese Unwahrheit dürfte in Zukunft weiter sanktionslos behauptet werden. Und es ist ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung, wenn nun die Publikation unwahrer oder rufschädigender Behauptungen dann nicht mehr unter die Haftung der Presse fällt, wenn sie mit einer Meinungsäußerung verbunden wird."

Es werde nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung sehr sorgfältig zu prüfen sein, ob Grundrechte verletzt wurden und der Fall deshalb dem Verfassungsgericht vorzulegen ist, heißt es in der Mitteilung.