BGH-Urteil: Markwort unterliegt "Saarbrücker Zeitung"
Helmut Markwort ist mit einer Klage gegen ein Interview in der "Saarbrücker Zeitung" beim Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH stufte eine Äußerungvon Roger Willemsen über Markwort in dem Interview als zulässige Meinungsäußerung ein.
"Focus"-Chef Helmut Markwort ist mit einer Klage gegen ein Interview in der "Saarbrücker Zeitung" beim Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Das Karlsruher Gericht hatte eine Äußerung des Publizisten Roger Willemsen über Markwort in dem Interview als zulässige Meinungsäußerung eingestuft, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Die "Saarbrücker Zeitung" hatte im September 2007 ein Interview mit Willemsen anlässlich seines Bühnenprogramms zur "Weltgeschichte der Lüge" veröffentlicht. Zu einem "Focus"-Bericht über den Schriftsteller und Philosophen Ernst Jünger sagte Willemsen: "Das Focus-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der Bunten erschienen." Markwort sah dadurch sein Ansehen beschädigt und klagte. Zunächst mit Erfolg: Land- und Oberlandesgericht Hamburg gaben ihm recht.
Der BGH hingegen sah in Willemsens Vorwurf eine erlaubte Meinungsäußerung, die nicht gegen Markwort persönlich gerichtet sei und zudem einen "wahren Tatsachenkern" enthalte. Willemsens Aussage "Heute wird offen gelogen" richte sich gegen die Berichterstattung in dem Nachrichtenmagazin und gebe damit seine Meinung über die mangelnde Wahrheitsliebe in den Medien wieder. Zwar werde dadurch Markworts Persönlichkeitsrecht berührt, allerdings überwiege das - von Willemsen verfolgte - Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit.
Der Senatsvorsitzende hatte während der Verhandlung zwar deutlich gemacht, dass grundsätzlich eine Haftung der Zeitung als "Verbreiter" der Aussagen in Betracht komme. Dafür sei aber eine schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts erforderlich. Dass Markwort jedoch als Chefredakteur des "Focus" in seiner "beruflichen Sphäre" betroffen sei, spreche gegen eine solche schwere Verletzung.
In einer Stellungnahme zu dem Urteil kritisiert der Burda-Verlag, es bleibe völlig unberücksichtigt, dass Willemsen falsche Tatsachen verbreiten ließ". Weder habe Markwort ein Interview mit Ernst Jünger geführt, noch sei dieses zwei Jahre zuvor in der "Bunten" erschienen. "Die Verbreitung unrichtiger und der Reputation abträglicher Tatsachen darf aber – wie bereits die Vorinstanzen zugunsten Helmut Markworts entschieden haben – kein berechtigtes Anliegen der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit sein", so der Verlag.
Helmut Markwort sei "enttäuscht" über die Behandlung seines Anliegens durch das Gericht: "Der BGH hat nun eine falsche Aussage über mich soweit legitimiert, dass der Eindruck entsteht, diese Unwahrheit dürfte in Zukunft weiter sanktionslos behauptet werden. Und es ist ein Urteil von grundsätzlicher Bedeutung, wenn nun die Publikation unwahrer oder rufschädigender Behauptungen dann nicht mehr unter die Haftung der Presse fällt, wenn sie mit einer Meinungsäußerung verbunden wird."
Es werde nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung sehr sorgfältig zu prüfen sein, ob Grundrechte verletzt wurden und der Fall deshalb dem Verfassungsgericht vorzulegen ist, heißt es in der Mitteilung.