
Markenstreit:
BGH-Urteil: Sparkasse gewinnt Farbstreit gegen Santander
Die Sparkasse kann ihr Rot behalten: Mit diesem Urteil beendet der Bundesgerichtshof beendet den jahrelangen Markenstreit des deutschen Sparkassen- und Giroverbands mit der spanischen Santander Bank.

Foto: Sparkasse
Die Sparkasse bleibt rot: Mit diesem Urteil beendet der Bundesgerichtshof (BGH) den jahrelangen Markenstreit mit der spanischen Santander-Bank. Bei dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob der Deutsche Sparkassen- und Giroverband den 1972 eingeführten Signalton HKS 13 auch weiterhin nutzen darf. Santander hatte geklagt, weil es seit den 80er Jahren das recht ähnliche Singnalrot HKS 14h verwendet. Vor dem Bundespatentgericht hatten die Spanier damit zunächst Erfolg. Der BGH entschied jetzt jedoch im Sinne der Sparkassen.
Sein Urteil begründete das Gericht auch damit, dass abstrakte Farbmarken wie eben das besagte Rot "im Allgemeinen nicht unterscheidungskräftig und deshalb nach nicht eintragungsfähig" seien. Eine Farbe werde "regelmäßig als dekoratives Element" wahrgenommen und "nicht als Produktkennzeichen".
Die Sparkassen begrüßen die Entscheidung des BGH in einer Pressemitteilung. "Das Sparkassen-Rot gibt den Verbrauchern Orientierung im Markt. Das ist wichtig, denn das Geschäftsmodell der Sparkassen unterscheidet sich wesentlich von dem der Privatbanken", so Georg Fahrenschon, Präsident des DSGV.