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Claim-Verbot:
BGH erklärt "Monsterbacke"-Slogan für unzulässig

Ehrmann darf für seinen "Monsterbacke"-Quark nicht mehr mit dem Spruch "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" werben.

Text: Katja Schönherr

6. Dezember 2012

Der Claim "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" für einen Fruchtquark ist als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Joghurthersteller Ehrmann hatte mit dem Spruch für seinen Fruchtquark "Monsterbacke" geworben. Das Verbot folge aus der europäischen Verordnung über "nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel", so die Richter.

Die BGH-Richter legten den Fall noch dem Europäischen Gerichtshof vor, um klären zu lassen, ob die Genehmigungspflicht bereits im Jahr 2010 wirksam war. Eine Irreführung der Verbraucher sieht der BGH in der Aussage hingegen nicht. Den Käufern werde "deutlich gemacht, dass es sich um etwas anderes handelt als um Milch", sagte der Vorsitzende Richter.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch nahm den Fall zum Anlass, erneut Maßnahmen der Politik gegen Verbrauchertäuschung zu fordern. Solange die Politik beim Schutz der Verbraucher vor Werbeschwindel weiterhin versage, bleibe nur der Sisyphos-Weg über die Gerichte, der das grundsätzliche Problem nicht lösen könne.

Die Wettbewerbszentrale, die Ehrmann unter anderem wegen irreführender Werbung verklagt hatte, geht nun von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs etwa zur Mitte des nächsten Jahres aus. "Hier wird die Karte Gesundheit gespielt und das positive Image der Milch genutzt", sagte Juristin Christiane Köber. Der Vergleich des Ehrmann-Produkts "Monsterbacke" mit Milch hinke, weil es fast die dreifache Menge an Zucker aufweise.


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Autor: Katja Schönherr

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