
Bauer-Urteil: Schlappe für den Grossoverband
Das Landgericht Köln hat entschieden: Der Verband darf für seine Mitglieder nicht mehr die Konditionen mit den Verlagen aushandeln. Konkret geht es um den Bauer-Verlag....
Der Bauer-Verlag hat sich vor dem Landgericht Köln mit seiner Klage gegen den Grossoverband durchgesetzt. Die Richter haben am Dienstagmorgen entschieden, dass der Verband es in Zukunft unterlassen muss, für seine Mitglieder einheitliche Grosso-Konditionen mit den Verlagen und Nationalvertrieben auszuhandeln. Darüber hinaus darf der Verband einzelne Pressegrossisten auch nicht mehr auffordern, individuelle Verhandlungen mit Bauer über die Konditionen zu verweigern.
Der Bauer-Verlag begrüßt das Urteil gegen ein seiner Meinung nach "unzulässiges Preis- und Konditionenkartell". Nun würden dringend erforderliche Reformen möglich, heißt es in einer Mitteilung des Verlags. Durch den Wegfall des zentralen Verhandlungsmandats könnten regionale Unterschiede hinsichtlich Leistungsbedarf und Kosten angemessen berücksichtigt werden.
Damit hat Bauer, bisher jedenfalls, den Rest der Verlagswelt gegen sich. Der Zeitschriftenverlegerverband VDZ, der Grossoverband und der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger ( BDZV) bedauern die Entscheidung. Nun bestehe die konkrete Gefahr, dass die bisherige Möglichkeit, einheitliche Konditionen zu vereinbaren, unterbunden werde. Dies sei aber für die überwiegende Mehrheit der Presseverlage wesentliche Voraussetzung für ein neutrales Pressevertriebssystem, erklären VDZ, BDZV und Grosso in einer gemeinsamen Erklärung.
Die Branche rechnet damit, dass sich marktmächtige Verlage wie Bauer zu Lasten kleinerer Titel bessere Konditionen aushandeln könnten. Für weniger starke Verlage könnte der Zugang zu den Kiosken so schnell zu teuer werden. „Dem Solidarsystem des Grosso und seiner Netzneutralität drohen irreversible Schäden,“ fürchtet der Grosso-Vorsitzende Frank Nolte.
Die Verbände reichen deswegen im Wirtschaftsministerium einen Vorschlag ein, wie das Grossosystem gesetzlich abgesichert werden könnte. Dort arbeiten Beamte derzeit an einer Kartellrechtsnovelle.
Der Grossoverband kündigt an, gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung zu gehen.