BVG:
Berliner Verkehrsbetriebe landen Twitter-Hit
Die Berliner Verkehrsbetriebe fanden sich gestern unfreiwillig in den Twitter-Trends wieder. Grund ist das Bundesverfassungsgericht, das die Bundesnotbremse für rechtens erklärte, sich aber nicht mit BVG abkürzt.
Nach dem (polarisierenden) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde auf Twitter hitzig diskutiert, und in den Trends landete nicht nur die #Bundesnotbremse, sondern auch das #BVerfG.
So lautet nämlich die korrekte Abkürzung für das oberste Gericht des Landes und nicht etwa BVG, wie viele – einschließlich SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach – fälschlicherweise twitterten. Und so zerrten viele Twitter-User die Berliner Verkehrsbetriebe unfreiwillig in die Diskussion um das Für und Wider von (Bundes)-Notbremsen.
Das Transportunternehmen nutzte den viralen Fahrtwind für einen kleinen Social-Media-Hit: In einem Tweet stellte die BVG klar, dass sie mit juristischen Entscheidungen nichts zu tun haben. Ohne Notbremsen gehe aber auch bei ihnen nichts.
Wie ist noch gleich der Unterschied? Twitter-User greifen den Gag auf
Mehr als 20.000 Likes sammelten die Verkehrsbetriebe mit dem augenzwinkernden Hinweis an – und inspirierten andere, den markanten Unterschied zwischen BVG und BVerfG noch einmal darzustellen:
In erster Linie überwogen jedoch diejenigen Reaktionen, die sich über den Tweet der BVG einfach amüsierten.
Alles in allem zeigten die Berliner Verkehrsbetriebe hiermit ein Paradebeispiel dafür, wie man einen Twitter-Trend – selbst einen zu einem kontroversen Thema – auf harmlose Weise für ein wenig Werbung in eigener Sache nutzen kann: mit dem richtigen Timing und vor allem dem richtigen Ton.