Medienstaatsvertrag:
Bild.de im Visier: Auch Verlage werden künftig im Netz reguliert
Ein übergreifendes Mediengesetz soll kommen. Dann werden auch die Online-Aktivitäten der Verlagshäuser von der Medienpolitik kontrolliert. Fragen an den Chef der Landesmedienanstalt LfM, Jürgen Brautmeier.
Ein übergreifendes Mediengesetz soll kommen. Im so genannten Medienstaatsvertrag werden auch die Online-Aktivitäten der Verlagshäuser von der Medienpolitik kontrolliert. Der W&V-Schwestertitel "Kontakter" hat dazu den Chef der Landesmedienanstalt LfM, Jürgen Brautmeier, befragt.
Welche Eckpunkte sollte dieses Mediengesetz umfassen?
Erstens brauchen wir eine größere Flexibilisierung im Medienrecht. Wir laufen den technischen Entwicklungen hinterher. Wird der Rundfunkstaatsvertrag nur alle vier bis fünf Jahre erneuert, dann ist er oftmals bereits wieder veraltet. Zweitens müssen wir stärker auf Selbstregulierungsinstrumente setzen. Spielregeln müssen verlässlich von allen Beteiligten eingehalten werden, wie es jetzt zum Beispiel schon im Jugendschutz der Fall ist. Drittens brauchen wir eine Stärkung der gesellschaftlichen Kontrolle. Das haben viele Gremien in den öffentlich-rechtlichen und in die Gremien der Medienanstalten erkannt und bringen sich zu Gehör.
Nehmen Sie damit auch Verlage stärker ins Visier?
Nur in den Fällen, bei denen Verlag sich etwa als "Medienhäuser" auch beim Rundfunk beziehungsweise bei rundfunkähnlichen Diensten engagieren. Wir schauen uns genau an, was zum Beispiel Bild.de und andere an audiovisuellen Inhalten anbieten und zwar im Hinblick auf Fragen, die beispielsweise das Werberecht und den Jugend- und den Datenschutz betreffen. Jüngstes Beispiel: Das Handelsblatt hat den Wiwo-Lunch-Talk im Internet gestartet. Dieser war als Rundfunkangebot lizenzierungspflichtig und ist von uns Medienanstalten zugelassen worden. Verlage als Medienhäuser genießen deshalb keinen Schutz, nur weil sie den alten Stempel "Presse" auf der Stirn tragen.
Soll das neue Mediengesetz die geltenden Landesmediengesetze ergänzen oder ersetzen?
Wir brauchen auch weiterhin Landesmediengesetze. Wir werden weiterhin auf regionaler Ebene regeln, was auf regionaler Ebene passiert. Mit den vom Gesetzgeber vorgegebenen Schwerpunkten, etwa bei der Medienkompetenzförderung, der Förderung von (lokalen) Bürgermedien und anderes.
Lesen Sie das ganze Interview in der aktuellen Ausgabe des Schwestertitels der W&V, Kontakter (EVT: 2.5.). Abo?